Guten Tag.
Post by Knut Singersoweit alles richtig.
Die Frage wäre nur, ob das vor Gericht Bestand hätte.
siehe dazu den Restmeines Postings:
"...Meine Meinung: Noe, weil Du selber den abgeschlossenen
Vertragsbedingungen (AGB) nicht nachgekommen bist.
Aber Recht haben und Recht bekommen (oder in diesem Falle Unrecht
haben und Unrecht bekommen) sind eben fraglich..."
Post by Knut Singera) Ob T-Online einen Vertrag per E-Mail an eine von ihr vorgegebene
Adresse, die der Benutzer nicht selbst bestimmen und nur unter erhöhtem
Aufwand abrufen kann (Internetzugang über T-Online bzw.
kostenpflichtiges Freischalten für POP3)
Webmail existiert.
Post by Knut Singereinfach so ändern kann.
Der Kunde hat zugestimmt. Er haette den Vertrag auch ablehnen koennen.
Aber Du hast recht: ein Gericht kann das evtl. ander sehen.
Fuer ein Gericht ist ja auch ein Kinderwaegen in einem recht breiten
Treppenhaus ein Grund fuer eine Kinderunfreundliche Entscheidung.
Post by Knut SingerUnabhängig ob das in den AGBs steht - es gibt genügend Fälle, in denen
AGBs vor Gericht als unwirksam erklärt wurden.
Selten die ganze AGB. Oft nur ein Teil daraus.
Post by Knut Singerb) ob da nicht ein Grundsatz der Gleichheit verletzt wird: Kündigungen
vom Kunden sind bei T-Online nur schriftlich - nicht als E-Mail -
möglich - während T-Online Verträge per einfacher E-Mail an Adressen,
die der Kunde nicht selbst festlegen kann und die daher nicht einmal mit
Sicherheit genutzt werden - einfach so kündigen kann...
Hm.. war da nicht etwas, dass der eine oder andere ISP auch die
Kuendigungsfreisten (Kund oder ISP) unterschiedlich hoch hat und
gerichtlich festgestellt wurde, solange es nicht sonderlich weit
auseinander liegt, sei das zulaessig (glaube *irgendwie sowas in
Stiftung Warentest gelesen zu haben*)..
Post by Knut SingerAlso ich sehe das als zumindest problematisch an..
s.o. ich stimme zu, dass ein Gericht das evtl. anders sieht, aber ich
schaetze nicht.
Vor allem, da ja jetzt sogar oeffentlich und fuer alle auch in Jahren
nachvollziehbar der OP im Internet bekannt gemacht hat, dass ihm genau
diese Problematik bekannt ist.
Nebenbei vermut ich, dass wegen den paar Cent/Euro keiner ein
Gerichtsverfahren startet und bis zum Ende durchzieht. Es wird auf
eine Einigung hinauslaufen.
--
MfG, Shinji
P.S.:Wegen akt.Viren/Wuermern werden Mails >135Kbyte <159KByte geloescht.