Discussion:
Das Elend "Drosselung" geht weiter...
(zu alt für eine Antwort)
Uwe Premer
2013-06-04 10:02:31 UTC
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Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload hinsichtlich
den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.

Aber mal was Anderes:
ich hab, sozusagen testweise, gestern mal den ganzen Tag via einiger
Streamingapps mittels SmartTV-Stick übern Fernseher über meinen
DSL-Anschluss einige Kurz-Sendungen, bißchen was aus YouTube und auch
mal ein paar Filme angesehen.
Ich bin mal gespannt, wie die Trafficwerte für diesen Monat aussehen
werden (die Fritz!Box liefert ja die Infos frei Haus per eMail).

Und ich bin mal gespannt, zu welchem Zeitpunkt ich innerhalb dieses
Monats jene geplante Drosselungsgrenze von 75 GB überschreiten werde.
Jetzt kann man ja schon mal als User diverse Probeläufe fahren.

Aber nochmal zurück zu Videoload:
das finde ich ausgesprochen gut, dass nun die T genau vor diesem Problem
innerhalb des eigenen Ladens jetzt steht. Dann sieht man wenigstens mal,
was auf einen zukommt ab 2016: dann nämlich werden andere
Streamingdienste voll am Rad drehen gegen die T, wenn sie haufenweise
Werbeeinnahmen durch immens zurückgehende Userzahlen mitansehen müssen.
Ich sehe dann schon Ausfallklagen auf die T zukommen; es wird auf alle
Fälle lustig. ;->

Uwe
Wolfgang Ottenweller
2013-06-04 10:44:53 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Uwe Premer
Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload hinsichtlich
den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.
Zitat aus dem Artikel:

| Auch danach solle es für einen Aufpreis von voraussichtlich
| 10 bis 20 Euro noch Flatrates mit unbegrenztem
| Hochgeschwindigkeits-Datenvolumen
| geben.

Wo ist das Problem? Wer mehr nutzt zahlt ein wenig (zu wenig?) mehr und
gut is.

Falls es so besser klingt: Aufgrund es stark steigenden Traffics werden
die Flatrates teurer. Für User welche keinen Bedarf nach grossem Traffic
haben bieten wir volumenbeschränkte Tarife zu den alten Preisen.

Gruss, Wolfgang
Shinji Ikari
2013-06-04 11:34:37 UTC
Permalink
Guten Tag
Post by Wolfgang Ottenweller
| Auch danach solle es für einen Aufpreis von voraussichtlich
| 10 bis 20 Euro noch Flatrates mit unbegrenztem
| Hochgeschwindigkeits-Datenvolumen
| geben.
Wo ist das Problem? Wer mehr nutzt zahlt ein wenig (zu wenig?) mehr und
gut is.
Ich frage mich nur, ob die, die extrem wenig Volumen benutzen dann
faeirerweise auch weniger zahlen?
Schliesslich benoetigen die weniger Volumen im 'ach so teuren'
Backbone, etc...
Aber in die Richtung wird ja nicht diskutiert.
Post by Wolfgang Ottenweller
Falls es so besser klingt: Aufgrund es stark steigenden Traffics werden
die Flatrates teurer.
... und mit geringem Traffic leider nicht billiger.
Uwe Premer
2013-06-04 14:43:40 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Hallo,
Post by Uwe Premer
Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload hinsichtlich
den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.
| Auch danach solle es für einen Aufpreis von voraussichtlich
| 10 bis 20 Euro noch Flatrates mit unbegrenztem
| Hochgeschwindigkeits-Datenvolumen
| geben.
Wo ist das Problem? Wer mehr nutzt zahlt ein wenig (zu wenig?) mehr und
gut is.
Falls es so besser klingt: Aufgrund es stark steigenden Traffics werden
die Flatrates teurer. Für User welche keinen Bedarf nach grossem Traffic
haben bieten wir volumenbeschränkte Tarife zu den alten Preisen.
Ja, das ist so perfekt aalglatt rechtlich akzeptabel formuliert, dass man
sich eigentlich richtig freuen darf, nur 10-20 € mehr bezahlen zu dürfen,
damit die Sache damit einfach so aus der Welt ist.

Uwe
Daniel Weber
2013-06-04 16:11:17 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Post by Uwe Premer
Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload hinsichtlich
den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.
| Auch danach solle es für einen Aufpreis von voraussichtlich
| 10 bis 20 Euro noch Flatrates mit unbegrenztem
| Hochgeschwindigkeits-Datenvolumen
| geben.
Wo ist das Problem? Wer mehr nutzt zahlt ein wenig (zu wenig?) mehr und
gut is.
Das Problem ist, dass die Behauptungen und Zahlen der Telekom hinten und
vorne nicht zusammenpassen und das Fairness-Argument (wer mehr nutzt
zahlt mehr) nur geschickt gewählt ist um "Otto Normal" auf die Seite der
Telekom zu ziehen. Warum soll "Otto Normal" in der Pampa für seinen
DSL3000R genausoviel bezahlen wie ich mit meinem DSL16000? Das ist dann
genauso unfair.
Wenn wirklich nur 3,45% der Kunden betroffen wären, wie will man damit
dann den 8 Mill. EUR schweren Breitbandausbau finanzieren? Das würde
knapp 80 Jahre dauern.
Warum reduziert man nicht einfach die Neukunden- und Tarifwechselrabatte
um so die 0,69 EUR (gleichmäßige Verteilung der angeblichen maximalen
Mehrkosten über alle Kunden) reinzuholen? Setzt man sich wirklich wegen
solcher "Peanuts" diesem Image-Schaden aus?

Nein, man hat eingentlich einen anderen Plan:

Die Drosselklausel braucht man, um damit die Content-Anbieter an den
Verhandlungstisch zu zwingen - die eigene Kundschaft wird als
Drosselgeisel genommen. Die Content-Anbieter sollen dann für managed
Services bezahlen und der bisherige neutrale Internetzugang zerfällt in
ein Sammelsurium solcher "Spezialdienste" über die Content- und
Zugangsanbieter das sagen haben.

Am Ende haben wir dann z.B. ein Facebook-Paket für 4,99 EUR, ein
Twitter-Paket für 2,49 EUR, ein YouTube-Paket für 9,99 EUR, ... und das
"Rest"-Internet, das netterweise nichts extra kostet aber halt nur mit
384 KBit/s durch den Anschluß tröpfelt.

Etwas Literatur dazu:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schmalspur-1216729.html

Ciao,
Daniel
Uwe Premer
2013-06-04 17:11:29 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Post by Wolfgang Ottenweller
Post by Uwe Premer
Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload hinsichtlich
den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.
| Auch danach solle es für einen Aufpreis von voraussichtlich
| 10 bis 20 Euro noch Flatrates mit unbegrenztem
| Hochgeschwindigkeits-Datenvolumen
| geben.
Wo ist das Problem? Wer mehr nutzt zahlt ein wenig (zu wenig?) mehr und
gut is.
Das Problem ist, dass die Behauptungen und Zahlen der Telekom hinten und
vorne nicht zusammenpassen und das Fairness-Argument (wer mehr nutzt
zahlt mehr) nur geschickt gewählt ist um "Otto Normal" auf die Seite der
Telekom zu ziehen. Warum soll "Otto Normal" in der Pampa für seinen
DSL3000R genausoviel bezahlen wie ich mit meinem DSL16000? Das ist dann
genauso unfair.
Wenn wirklich nur 3,45% der Kunden betroffen wären, wie will man damit
dann den 8 Mill. EUR schweren Breitbandausbau finanzieren? Das würde
knapp 80 Jahre dauern.
Warum reduziert man nicht einfach die Neukunden- und Tarifwechselrabatte
um so die 0,69 EUR (gleichmäßige Verteilung der angeblichen maximalen
Mehrkosten über alle Kunden) reinzuholen? Setzt man sich wirklich wegen
solcher "Peanuts" diesem Image-Schaden aus?
Die Drosselklausel braucht man, um damit die Content-Anbieter an den
Verhandlungstisch zu zwingen - die eigene Kundschaft wird als
Drosselgeisel genommen. Die Content-Anbieter sollen dann für managed
Services bezahlen und der bisherige neutrale Internetzugang zerfällt in
ein Sammelsurium solcher "Spezialdienste" über die Content- und
Zugangsanbieter das sagen haben.
Am Ende haben wir dann z.B. ein Facebook-Paket für 4,99 EUR, ein
Twitter-Paket für 2,49 EUR, ein YouTube-Paket für 9,99 EUR, ... und das
"Rest"-Internet, das netterweise nichts extra kostet aber halt nur mit
384 KBit/s durch den Anschluß tröpfelt.
Exakt.

Problem dabei wird sein, dass eben dies nicht funktionieren wird.
Es wird letztendlich wieder ein Netz der Super-Wohlhabenden werden und
damit dann halt wieder ein Nischenprodukt.

Die Masse der ONUs wird mit Sicherheit nicht bereit sein wollen, derartig
abzulöhnen, nur um da irgendwas zu bekommen, was dann nicht mehr so bekannt
sein wird.

Man sieht das z.B. am Bezahlfernsehen. Bei HD+ hat man so einigermassen ein
Produkt generiert, was gerade noch so hohe Nutzerzahlen generiert.
Aber was z.B. die Userzahlen von Sky angeht, da glaube ich nicht an hohen
Userzahlen bzw. schon garnicht an Masse.

Und genau so wird das dann auch bei jenem Paketgedanken hinsichtlich der
Ausschlachtung des Internets. Es wird dann keineswegs mehr ein Synonym für
Freiheit oder gar Meinungsfreiheit mehr sein, sondern einfach nur noch eine
einzige Verkaufsmaschine mit sicherlich ganz niedriger Kundenzahl sein.
Post by Daniel Weber
http://www.heise.de/ct/artikel/Schmalspur-1216729.html
Wei, was umfangreich, aber von daher durchaus Jemand, der sich mal Gedanken
gemacht hat.

Uwe
Jörg Tewes
2013-06-05 21:50:00 UTC
Permalink
Uwe Premer schrub
Post by Uwe Premer
Exakt.
Ein Fullquote hätte ich von dir ja nicht erwartet. :-)
Post by Uwe Premer
Man sieht das z.B. am Bezahlfernsehen. Bei HD+ hat man so
einigermassen ein Produkt generiert, was gerade noch so hohe
Nutzerzahlen generiert. Aber was z.B. die Userzahlen von Sky angeht,
da glaube ich nicht an hohen Userzahlen bzw. schon garnicht an Masse.
<http://de.statista.com/statistik/daten/studie/163979/umfrage/anzahl-
der-direkten-abonnenten-von-sky-deutschland/>

Im ersten Quartal 2013 hatten mehr als 3,4 Millionen Personen in
Deutschland Sky abonniert.


<http://www.hd-plus.de/hd-plus/news/zuschauer-und-kundenzahlen>

769.000 Haushalte schauen Privatsender in HD über HD+


Bye Jörg
--
Zusaetzlich ist fuer Denkbehinderte wie Dich in Zukunft jedes Posting in
einer drsb5 von mir mit einem *SPOILER* im Subject gekennzeichnet und es
enthaelt 25 Spoilerspace. In einigen dieser Postings sind auch Spoiler drin,
in den meisten nicht. (Kristian Köhntopp in de.admin.news.groups)
Uwe Premer
2013-06-05 23:36:06 UTC
Permalink
Post by Jörg Tewes
Uwe Premer schrub
Post by Uwe Premer
Exakt.
Ein Fullquote hätte ich von dir ja nicht erwartet. :-)
Ups. Sorry. Wohl wahrscheinlich einem Zeitdruck geschuldet oder so.
(Naja, keine bessere Ausrede grad verfügbar)
Post by Jörg Tewes
Post by Uwe Premer
Man sieht das z.B. am Bezahlfernsehen. Bei HD+ hat man so
einigermassen ein Produkt generiert, was gerade noch so hohe
Nutzerzahlen generiert. Aber was z.B. die Userzahlen von Sky angeht,
da glaube ich nicht an hohen Userzahlen bzw. schon garnicht an Masse.
Im ersten Quartal 2013 hatten mehr als 3,4 Millionen Personen in
Deutschland Sky abonniert.
769.000 Haushalte schauen Privatsender in HD über HD+
Interessant wäre jetzt noch der Trend bzw. welche Zunahmen in welchem
Zeitraum erfolgten.

Uwe
Ronny Sellmann
2013-06-04 22:03:46 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Falls es so besser klingt: Aufgrund es stark steigenden Traffics werden
die Flatrates teurer. Für User welche keinen Bedarf nach grossem Traffic
haben bieten wir volumenbeschränkte Tarife zu den alten Preisen.
Gruss, Wolfgang
Die Preise sollte nach unten gehen, nicht nach oben. Und die Telekom
scheffelt auch ohne Preiserhöhung Kohle ohne Ende.

Wie auch immer, die Telekom wird sicherlich viele, viele Kunden (mich
ebenfalls) verlieren wodurch sich deren Traffic-Problem von alleine lösen
wird.

Gruß
Ronny
Jörg Tewes
2013-06-05 21:43:00 UTC
Permalink
Wolfgang Ottenweller schrub
Post by Wolfgang Ottenweller
Post by Uwe Premer
Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload
hinsichtlich den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.
| Auch danach solle es für einen Aufpreis von voraussichtlich
| 10 bis 20 Euro noch Flatrates mit unbegrenztem
| Hochgeschwindigkeits-Datenvolumen
| geben.
Wo ist das Problem? Wer mehr nutzt zahlt ein wenig (zu wenig?) mehr
und gut is.
Mehr als 50% Aufschlag nennst du *ein wenig*?


Bye Jörg
--
"Greatness is never appreciated in youth, called Pride in Midlife, dismissed
in old age and reconsidered in death. Because we can no longer tolerate
greatness in our midst. We do all we can to destroy it."
(Lady Morella in "Point of no Return")
d***@gmail.com
2013-06-10 11:39:45 UTC
Permalink
CHRIS. JUNI BIEBER. SCHICHT. DEUTSCH. BSG
BISHER. CDGFJ
Shinji Ikari
2013-06-04 11:32:30 UTC
Permalink
Guten Tag
Post by Uwe Premer
Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload hinsichtlich
den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.
Nicht wirklich...
Post by Uwe Premer
das finde ich ausgesprochen gut, dass nun die T genau vor diesem Problem
innerhalb des eigenen Ladens jetzt steht.
Wenn man 'mal ein bisschen schwarz malt wird es kein Problem:
Man koennte einfach Videoload anbieten, dass diese den Traffic zum
Kunden kaufen (damit er nicht angerechnet wird) und hintenrum ihnen da
irgendwelche anderen Zahlungen zurueck geben (indem man eine/mehrere
T-Werbung/en abhaengig vom Volumen entsprechend teuer auf der
VL-Plattform schaltet).
Ergebnis: Fuer den Kunden kostet es kein Volumen und Videoload kommt
ggf. auch ohne erwaehnenswert hohe Kosten aus.

Aber das ist nur ein Gedankenspiel...
Michael Landenberger
2013-06-06 08:52:20 UTC
Permalink
Post by Uwe Premer
Die Telekom hat jetzt ein kleines Problemchen mit Videoload hinsichtlich
den Drosselungsplänen: <http://heise.de/-1874780>.
ich hab, sozusagen testweise, gestern mal den ganzen Tag via einiger
Streamingapps mittels SmartTV-Stick übern Fernseher über meinen
DSL-Anschluss einige Kurz-Sendungen, bißchen was aus YouTube und auch
mal ein paar Filme angesehen.
Ich bin mal gespannt, wie die Trafficwerte für diesen Monat aussehen
werden (die Fritz!Box liefert ja die Infos frei Haus per eMail).
In der E-Mail steht auch dein Tagesvolumen drin. Das dürfte auch jetzt schon
sehr aufschlussreich sein, wenn du den gestrigen Verbrauch mit dem der
vorangegangenen Tage vergleichst.

Ich habe gestern 2 Sendungen auf ZDFneo per Livestream gesehen, insgesamt 2h
15 min. (ZDFneo könnten wir eigentlich auch über DVB-T empfangen, allerdings
erst ab 21.00 Uhr, vorher wird der Kanal vom KiKa belegt. Die erste Sendung
fing aber schon um 20.15 an. Um den Anfang nicht zu verpassen, musste ich auf
den Livestream ausweichen und bin dann aus Bequemlichkeit bis 22.30 Uhr dabei
geblieben). Zusätzlich habe ich gestern einen Win7-Rechner neu aufgesetzt und
dafür diverse Updates, Treiber und Software heruntergeladen. Der täglichen
Fritzbox-Mail lässt sich entnehmen, dass das Trafficvolumen gestern 2.139 MB
betrug. Das ist aber vergleichsweise wenig, denn Frau und Sohn waren gestern
ausnahmsweise nicht am Computer ;-) 2,1 GB hochgerechnet auf 30 Tage würden
tatsächlich weniger als 75 GB ergeben. Allerdings kommt es sehr selten vor,
dass ich der einzige Internetnutzer bin. Wenn meine Frau und vor allem mein
Sohn den Zugang nutzen, kommt erheblich mehr zusammen. JFTR: lt. Fritzbox
summierte sich unser Trafficvolumen im Mai auf 167.311 MB.

Gruß

Michael
Uwe Premer
2013-06-06 12:46:21 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Uwe Premer
Ich bin mal gespannt, wie die Trafficwerte für diesen Monat aussehen
werden (die Fritz!Box liefert ja die Infos frei Haus per eMail).
In der E-Mail steht auch dein Tagesvolumen drin. Das dürfte auch jetzt schon
sehr aufschlussreich sein, wenn du den gestrigen Verbrauch mit dem der
vorangegangenen Tage vergleichst.
Die letzte Push-Mail sieht so aus:

Aktuelle Woche 5989MB
Aktueller Monat 9181MB
Letzter Monat 48048MB

Das Tagesvolumen war so:
04.06.: 4688MB
05.06.: 969MB
06.06.: 334MB

Das sind dann jeweils die Daten vom Vortag.

Uwe
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-07 07:28:31 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Das ist aber vergleichsweise wenig, denn Frau und Sohn waren gestern
ausnahmsweise nicht am Computer ;-) 2,1 GB hochgerechnet auf 30 Tage würden
tatsächlich weniger als 75 GB ergeben. Allerdings kommt es sehr selten vor,
dass ich der einzige Internetnutzer bin. Wenn meine Frau und vor allem mein
Sohn den Zugang nutzen, kommt erheblich mehr zusammen.
Das wäre statt Drosselung mal der Anreiz, etwas wieder einzuführen, was
zu den Anfängen von DSL-Flats auch mal galt: Einzelplatztarif. Nutzung
nur durch eine Person. Sollen sich Frau und Sohn doch auch einen Zugang
kaufen. Dann braucht keiner gedrosselt zu werden #-)

CU!
Ulrich
--
Gestern: Onlinezeit (hh:mm): 24:00
Datenvolumen: gesamt 128MB, gesendet/empfangen 25MB/103MB
Aktueller Monat: Onlinezeit (hh:mm): 144:05
Datenvolumen: gesamt 645MB, gesendet/empfangen 111MB/534MB
Michael Landenberger
2013-06-07 09:26:31 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Wenn meine Frau und vor allem mein
Sohn den Zugang nutzen, kommt erheblich mehr zusammen.
Das wäre statt Drosselung mal der Anreiz, etwas wieder einzuführen, was
zu den Anfängen von DSL-Flats auch mal galt: Einzelplatztarif. Nutzung
nur durch eine Person.
Einen (DSL-)Zugang, der nur durch eine Person genutzt werden durfte, gab es
noch nie.

Aber selbst wenn Zugänge, die nur mit einem einzelnen Computer genutzt werden
dürfen, wieder eingeführt werden sollten, würde das nicht viel an unserem
Trafficvolumen ändern. Meistens nutzen meine Frau, mein Sohn und ich den
Zugang nämlich nicht gleichzeitig. Wir würden also fast dasselbe
Trafficvolumen produzieren, wenn es nur einen Computer gäbe, den wir
abwechselnd nutzen.

Abgesehen davon waren viele Klauseln, in denen die Nutzung des Zugangs mit
mehreren Computern verboten wurde, faktisch unwirksam. Begründung: ein Router
ist ein Computer, und der Router ist es in der Regel auch, der als einziges
Gerät mit dem Internet verbunden ist. Das entspricht der Nutzung des Zugangs
mit einem einzigen Computer und die Klausel ist erfüllt. Was hinter dem Router
passiert, geht den Provider nix an. Wirksam waren wenn überhaupt nur Klauseln,
durch die explizit eine Mehrplatznutzung ausgeschlossen war.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Sollen sich Frau und Sohn doch auch einen Zugang
kaufen. Dann braucht keiner gedrosselt zu werden #-)
Mein Anbieter drosselt nicht. Also sehe ich auch keine Veranlassung, jedem
seinen eigenen Zugang legen zu lassen.

Gruß

Michael
Marc Haber
2013-06-07 10:36:13 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Wirksam waren wenn überhaupt nur Klauseln,
durch die explizit eine Mehrplatznutzung ausgeschlossen war.
Und auch das ist so gut wie nicht nachprüfbar.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-07 12:12:50 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Wenn meine Frau und vor allem mein
Sohn den Zugang nutzen, kommt erheblich mehr zusammen.
Das wäre statt Drosselung mal der Anreiz, etwas wieder einzuführen, was
zu den Anfängen von DSL-Flats auch mal galt: Einzelplatztarif. Nutzung
nur durch eine Person.
Einen (DSL-)Zugang, der nur durch eine Person genutzt werden durfte, gab es
noch nie.
Gab es. Allerdings nicht bei der T. Wenn ich mich recht erinnere, haben
die mal von "Ein Computer" auf "Eine Person" umgeschwenkt, weil der
Provider im Zeitalter von aufkommenden Routern nicht mehr feststellen
konnte, wieviele Computer tatsächlich dranhingen. Das war übrigens der
Grund, warum ich mir damals den RT311 zulegte: Ich wollte mich einfach
nicht gängeln lassen.
Post by Michael Landenberger
Aber selbst wenn Zugänge, die nur mit einem einzelnen Computer genutzt werden
dürfen, wieder eingeführt werden sollten, würde das nicht viel an unserem
Trafficvolumen ändern.
Aber am Geld, welches die T- einnähme: 3mal soviel wie jetzt. Damit
sollte der Traffic bezahlbar sein.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Sollen sich Frau und Sohn doch auch einen Zugang
kaufen. Dann braucht keiner gedrosselt zu werden #-)
Mein Anbieter drosselt nicht.
Wobei s/nicht/noch nicht/ zu befürchten ist.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 18 Tagen ist Weihnachten.
2FS8H A2KPO J9RZ4 Y54ZO XC8WO AYNFC GZQVC 4BQRQ LYX2J
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Michael Landenberger
2013-06-09 07:51:26 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Einen (DSL-)Zugang, der nur durch eine Person genutzt werden durfte, gab es
noch nie.
Gab es. Allerdings nicht bei der T.
Bei wem dann?
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Aber selbst wenn Zugänge, die nur mit einem einzelnen Computer genutzt
werden dürfen, wieder eingeführt werden sollten, würde das nicht viel an
unserem Trafficvolumen ändern.
Aber am Geld, welches die T- einnähme: 3mal soviel wie jetzt.
Sollte mir mein Provider die Einplatznutzung vorschreiben wollen, dann werde
ich entweder zu einem Provider wechseln, der das nicht tut, oder den Zugang
nur noch mit einem Computer nutzen. Mehrere Zugänge für jeden Nutzer werde ich
ganz bestimmt nicht bestellen.

Ich glaube allerdings, dass dieses Szenario auch aus einem ganz anderen Grund
nicht eintreten wird: als es noch Routerverbote gab, war Heimvernetzung ein
recht exotisches Phänomen. Heute ist das alltäglich. Fast jeder besitzt mehr
als ein Gerät mit Netzanschluss. Manchmal müssen die Geräte auch untereinander
kommunizieren, z. B. der Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines
Routers ist also unumgänglich. Ein Provider, der angesichts der Entwicklung
der letzten Jahre heute noch die Routernutzung verbietet, dürfte damit
vermutlich sein eigenes Todesurteil fällen.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Mein Anbieter drosselt nicht.
Wobei s/nicht/noch nicht/ zu befürchten ist.
Möglich, ich gehe aber davon aus, dass dann das ungedrosselte Volumen bei
meinem Anbieter (und bei anderen T-Mitbewerbern) drastisch höher sein wird als
bei der Telekom. Ist ja bei mobilen Datentarifen jetzt schon so.

Gruß

Michael
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-09 08:46:38 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Einen (DSL-)Zugang, der nur durch eine Person genutzt werden durfte, gab es
noch nie.
Gab es. Allerdings nicht bei der T.
Bei wem dann?
QSC.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Aber selbst wenn Zugänge, die nur mit einem einzelnen Computer genutzt
werden dürfen, wieder eingeführt werden sollten, würde das nicht viel an
unserem Trafficvolumen ändern.
Aber am Geld, welches die T- einnähme: 3mal soviel wie jetzt.
Sollte mir mein Provider die Einplatznutzung vorschreiben wollen, dann werde
ich entweder zu einem Provider wechseln, der das nicht tut, oder den Zugang
nur noch mit einem Computer nutzen. Mehrere Zugänge für jeden Nutzer werde ich
ganz bestimmt nicht bestellen.
Womit Du ein ziemliches Loch im Knie haben könntest, wenn Frau oder Sohn
über Deinen Zugang Unfug anstellen.
Post by Michael Landenberger
Ich glaube allerdings, dass dieses Szenario auch aus einem ganz anderen Grund
nicht eintreten wird: als es noch Routerverbote gab, war Heimvernetzung ein
recht exotisches Phänomen. Heute ist das alltäglich. Fast jeder besitzt mehr
als ein Gerät mit Netzanschluss. Manchmal müssen die Geräte auch untereinander
kommunizieren, z. B. der Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines
Routers ist also unumgänglich. Ein Provider, der angesichts der Entwicklung
der letzten Jahre heute noch die Routernutzung verbietet, dürfte damit
vermutlich sein eigenes Todesurteil fällen.
Und einer, der wieder Volumentarife seit wieveljähriger Existenz einer
echten Flatrate einführen will?

CU!
Ulrich
--
Gestern: Onlinezeit (hh:mm): 24:00
Datenvolumen: gesamt 103MB, gesendet/empfangen 20MB/83MB
Letzter Monat: Onlinezeit (hh:mm): 741:03
Datenvolumen: gesamt 8050MB, gesendet/empfangen 2109MB/5941MB
Michael Landenberger
2013-06-09 09:27:10 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Womit Du ein ziemliches Loch im Knie haben könntest, wenn Frau oder Sohn
über Deinen Zugang Unfug anstellen.
Das Loch im Knie habe ich jetzt schon. Bzw. hätte, denn Frau und Kind haben
bisher keinen Unfug angestellt ;-)
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Ein Provider,
der angesichts der Entwicklung der letzten Jahre heute noch die
Routernutzung verbietet, dürfte damit vermutlich sein eigenes Todesurteil
fällen.
Und einer, der wieder Volumentarife seit wieveljähriger Existenz einer
echten Flatrate einführen will?
Eine Drosselung steht einer Heimvernetzung nicht im Wege. Lokaler Traffic (z.
B. der zwischen Medien-Server und Smart-TV) belastet auch nicht das
ungedrosselte Volumen-Kontingent. Ein Provider mit Drossel-Flat dürfte also
nicht ganz so tot sein wie einer, der die Routernutzung verbietet ;-)

Gruß

Michael
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-09 13:09:47 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Womit Du ein ziemliches Loch im Knie haben könntest, wenn Frau oder Sohn
über Deinen Zugang Unfug anstellen.
Das Loch im Knie habe ich jetzt schon. Bzw. hätte, denn Frau und Kind haben
bisher keinen Unfug angestellt ;-)
IANAL: Aber könntest Du sie jetzt nicht bei zum Beispiel einer
Urheberrechtsverletzung an die Kandare kriegen? Was aber, wenn
sie Deinen Zugang gar nicht mitbenutzen dürfen? Dann musst Du
es ja selbst gewesen sein oder gegen Deinen Providervertrag
verstoßen haben.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Ein Provider,
der angesichts der Entwicklung der letzten Jahre heute noch die
Routernutzung verbietet, dürfte damit vermutlich sein eigenes Todesurteil
fällen.
Und einer, der wieder Volumentarife seit wieveljähriger Existenz einer
echten Flatrate einführen will?
Eine Drosselung steht einer Heimvernetzung nicht im Wege.
Ein fehlender Router auch nicht. Lange, bevor ich einen Router hatte,
war mein Heim schon vernetzt.
Post by Michael Landenberger
Lokaler Traffic (z.
B. der zwischen Medien-Server und Smart-TV) belastet auch nicht das
ungedrosselte Volumen-Kontingent.
Der muss ja auch nicht über den Router.
Post by Michael Landenberger
Ein Provider mit Drossel-Flat dürfte also
nicht ganz so tot sein wie einer, der die Routernutzung verbietet ;-)
Abwarten.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 16 Tagen ist Weihnachten.
U9RT9 YVVGQ 192NT UH24O DAGXL KZ6DV S1JPY 9VYXC 9JI4Z
Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!
Michael Landenberger
2013-06-09 14:30:30 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
IANAL: Aber könntest Du sie jetzt nicht bei zum Beispiel einer
Urheberrechtsverletzung an die Kandare kriegen? Was aber, wenn
sie Deinen Zugang gar nicht mitbenutzen dürfen? Dann musst Du
es ja selbst gewesen sein oder gegen Deinen Providervertrag
verstoßen haben.
Nochmal zum Mitmeißeln: es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen der
Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist. Allenfalls kann man den
Zugang auf einen *Rechner* beschränken. Der darf aber durchaus auch von
mehreren Personen benutzt werden.

Was die Rechtslage bei Urheberrechtsverstößen o. ä. betrifft: natürlich wäre
man da mit einem Zugang pro Person im Vorteil, denn dann lässt sich der
Rechtsverletzer leichter ausfindig machen. Wer aber (wie z. B. ich) keine
Urheberrechtsverletzungen befürchtet, der ist mit einem einzigen Rechner, der
abwechselnd durch verschiedene Personen genutzt wird, genauso gut dran wie mit
mehreren Rechnern hinter einem Router.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Und einer, der wieder Volumentarife seit wieveljähriger Existenz einer
echten Flatrate einführen will?
Eine Drosselung steht einer Heimvernetzung nicht im Wege.
Ein fehlender Router auch nicht. Lange, bevor ich einen Router hatte,
war mein Heim schon vernetzt.
Und es hatten mehrere oder gar alle Rechner in deinem Netz Zugriff aufs
Internet? Wenn ja und wenn du das ohne Router bewerkstelligt hast, hast du
möglicherweise gegen eine Klausel verstoßen, die sich auch heute noch in
vielen DSL-Verträgen findet, nämlich gegen das Verbot der Mehrfacheinwahl.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Lokaler Traffic (z.
B. der zwischen Medien-Server und Smart-TV) belastet auch nicht das
ungedrosselte Volumen-Kontingent.
Der muss ja auch nicht über den Router.
Das nicht, aber Router und Switch sind ja meistens in einem Gerät vereint. Und
wenn die Geräte nicht nur untereinander kommunizieren, sondern auch aufs
Internet zugreifen sollen, dann ist ein Router zwingend nötig. Dessen Einsatz
ist auch an einem gedrosselten Anschluss problemlos möglich, sofern
Mehrplatznutzung erlaubt ist. An einem Anschluss, bei dem Mehrplatznutzung
vertraglich ausgeschlossen ist, ist der Router-Einsatz dagegen nicht ganz
unproblematisch.

Gruß

Michael
Diedrich Ehlerding
2013-06-09 15:09:07 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Nochmal zum Mitmeißeln: es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen
der Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist. Allenfalls
kann man den Zugang auf einen *Rechner* beschränken. Der darf aber
durchaus auch von mehreren Personen benutzt werden.
Ich meine mich auch zu erinnern, dass in der Anfangszeit von DSL
von ein-Personen-Tarifen die Rede war und die sog. "Familienrouter"
zwar nicht aktiv verfolgt wurden, aber nur geduldet waren. Ein Internet-
café darüber anzuschließen (ja, zu Zeiten von überwiegend Modem- und
allenfalls ISDN-Anschlüssen wäre das eine kurze Zeit lang durchaus
attraktiv gewesen) stand mindestens nicht im Einklang mit des weiland
Teams veröffentlichter Meinung.

AGBs aus dieser Zeit habe ich leider nicht mehr. Mag sein, dass
das nur die Interpretation war, die die T gern gehabt hätte; mag sein,
dass sie das nie gerichtsfest in irgendwelche AGB geschrieben haben.
Aber die Sprachregelung war definitiv so.

Die Gugel findet entsprechende Hinweise auf seinerzeitige Diskussionen
hierzugrupp, zum Beispiel hier:

https://groups.google.com/forum/?hl=de&fromgroups#!topic/de.comm.provider.t-online/CF7m5zUNJ5M

die dort von Wolfgang Schmidbauer seinerzeit verlinkte
AGB-Fassung ist aber nicht mehr online. Florian Weimer zitiert weiter
unten dann daraus:

| 8.2 Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf den
| Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche
| Vereinbarung mit der T-Online AG Dritten zur Nutzung zur Verfügung
| zu stellen.

Diedrich
--
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HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Michael Landenberger
2013-06-09 15:47:17 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
| 8.2 Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf den
| Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche
| Vereinbarung mit der T-Online AG Dritten zur Nutzung zur Verfügung
| zu stellen.
"Dritte" sind in der Regel fremde Personen und nicht Mitglieder des Haushalts,
in dem der Anschluss geschaltet ist. Der Provider will mit dieser Klausel
(verständlicherweise) verhindern, dass z. B. der Nachbar, anstatt sich einen
eigenen Anschluss schalten zu lassen, über das eigene WLAN mitsurft.

In der (inzwischen überholten) Leistungsbeschreibung meines Alice-Anschlusses
heißt es: "Der Anschluss ist nur für die Nutzung durch einen Computer
ausgelegt". Das ist gleich in mehrerlei Hinsicht höchst schwammig: zum einen
bedeutet es nicht, dass sich über den Anschluss nicht auch mehrere Computer
einwählen dürfen. Es wird nur nicht verbindlich zugesagt, dass das geht
(tatsächlich geht es, allerdings nur mit max. 2 Computern). Zum zweiten wird
"Computer" nicht genau definiert. Also kann man auch einen Router anschließen
(das kann auch ein Computer mit fli4l o. ä. sein), der genau eine Verbindung
herstellt und diese dann anderen Geräten zur Verfügung stellt. Der Anschluss
wird dann gemäß Spezifikation betrieben. Und zum dritten ist die
Leistungsbeschreibung, in der sich diese Klausel findet, üblicherweise keine
Liste von Verboten, sondern vielmehr eine Aufstellung dessen, was der
Anschluss kann. Verbote stehen meist unter "Rechte und Pflichten des Kunden",
und die wiederum sind üblicherweise nicht in der Leistungsbeschreibung
aufgeführt, sondern in den AGB.

Gruß

Michael
Rupert Haselbeck
2013-06-09 16:50:06 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Diedrich Ehlerding
| 8.2 Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf den
| Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche
| Vereinbarung mit der T-Online AG Dritten zur Nutzung zur Verfügung
| zu stellen.
"Dritte" sind in der Regel fremde Personen und nicht Mitglieder des
Haushalts, in dem der Anschluss geschaltet ist.
"Dritte" sind all diejenigen, welche nicht Vertragspartei sind. Anders ist
das nur, wenn explizit oder konkludent vereinbart ist, daß über die
Vertragsparteien hinaus auch weitere Personen aus dem Vertrag verpflichtet
oder begünstigt sein sollen
Es mag allerdings das eigene Gewissen beruhigen, wenn man sich einredet, daß
man den Vertragspartner doch überhaupt nicht behumpst, weil der doch so
doofe Verträge abschliesst...
Post by Michael Landenberger
Der Provider will mit
dieser Klausel (verständlicherweise) verhindern, dass z. B. der Nachbar,
anstatt sich einen eigenen Anschluss schalten zu lassen, über das eigene
WLAN mitsurft.
Der Provider - und der Kunde - haben damit vereinbart, daß Dritten keine
Leistungen aus dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden dürfen. Eine
Nutzungsvereinbarung, welche auch die drei Ehefrauen, die neun Kinder und
die Eltern des Kunden mit einbezieht, ist darin eher nicht zu erblicken
Es ist für den Provider natürlich nicht wirklich möglich, betrügerisches
Verhalten des Kunden nachzuweisen. In der Realität gab es allenfalls
Kündigungen

MfG
Rupert
Michael Landenberger
2013-06-09 17:35:29 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Michael Landenberger
"Dritte" sind in der Regel fremde Personen und nicht Mitglieder des
Haushalts, in dem der Anschluss geschaltet ist.
"Dritte" sind all diejenigen, welche nicht Vertragspartei sind. Anders ist
das nur, wenn explizit oder konkludent vereinbart ist, daß über die
Vertragsparteien hinaus auch weitere Personen aus dem Vertrag verpflichtet
oder begünstigt sein sollen
Die Klausel findet sich so oder ähnlich in so gut wie jedem DSL-Vertrag, und
zwar ohne weitergehende Erläuterungen. Willst du jetzt allen Ernstes
behaupten, die Abermillionen DSL-Anschlussinhaber mit einem solchen Vertrag,
deren Anschlüsse nicht nur durch sie selbst, sondern auch durch andere in
ihrem Haushalt lebende Personen genutzt werden, seien vertragsbrüchig? Was
rauchst du?
Post by Rupert Haselbeck
Der Provider - und der Kunde - haben damit vereinbart, daß Dritten keine
Leistungen aus dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Ja doch. Darum geht es aber gar nicht. Es geht darum, wer "Dritte" sind.
Post by Rupert Haselbeck
Eine
Nutzungsvereinbarung, welche auch die drei Ehefrauen, die neun Kinder und
die Eltern des Kunden mit einbezieht, ist darin eher nicht zu erblicken
Es ist darin aber auch kein Verbot einer solchen Nutzung zu erblicken. Daran
ändert sich auch nichts, wenn du weiter mit dem Fuß aufstampfst.

Abgesehen davon, muss ich meine Zugangsdaten gar nicht Dritten zur Verfügung
stellen, um diese mitsurfen zu lassen. Es reicht, wenn ich selbst die
Zugangsdaten kenne und in den Router eintrage.

Gruß

Michael
Diedrich Ehlerding
2013-06-09 18:01:07 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Die Klausel findet sich so oder ähnlich in so gut wie jedem DSL-Vertrag,
und zwar ohne weitergehende Erläuterungen. Willst du jetzt allen Ernstes
behaupten, die Abermillionen DSL-Anschlussinhaber mit einem solchen
Vertrag, deren Anschlüsse nicht nur durch sie selbst, sondern auch durch
andere in ihrem Haushalt lebende Personen genutzt werden, seien
vertragsbrüchig?
Ja sicher verletzen die den Vertrag, wenn diese Klauseln da drinstehen.

Dass die Provider das für Familienangehörige nicht (mehr) zu verhinern
versuchen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Damals aber~ 2000-202, als
diese Diskussionen aufkamen, die ich dir aus der Gugel zitiert habe, war
die Zeit der DSL-Modems - die Idee "WLAN-Router" kam erst später.
Seinerzeit haben die T-Online-Teamanten auch Fragen, wieso denn die
Freundin oder der Sohn,, die mit ihrer gmx-Mailadresse zu senden
versuchten (nur leider eben über den adressfälschenden Relayserver von T-
Online), plötzlich unter dem Namen des T-Kunden und nicht unter ihrem
eigenen bei den Adressaten ankomme, genau so geantwortet: das ist ein Ein-
Personen-Vertrag, die Frau und die Kinder sollen sich gefälligt selber
einen Vertrag zulegen und selber einwählen. Es gab in diesem Zusammenhang
sogar die Aussage, dass an einem DSL-Anschluss ja mehrere Logins parallel
möglich seien.

Deine Behauptung, ein Verbot, andere Leute mitsurfen zu lassen, also die
Einschränkung auf eine Person, ist definitiv falsch. Denn ...
Post by Michael Landenberger
Es geht darum, wer "Dritte" sind.
... das ist ganz eindeutig und klar - "Dritte" sind alle, die nicht
Vertragspartei sind.
Post by Michael Landenberger
Abgesehen davon, muss ich meine Zugangsdaten gar nicht Dritten zur >
Verfügung stellen, um diese mitsurfen zu lassen. Es reicht, wenn ich
selbst die Zugangsdaten kenne und in den Router eintrage.
Auch das ist ein Vertragsverstoß (wenn in deinem Vertrag die o.g. Klausel
steht), denn dann machst du die Leistungen Dritten zugänglich.

Diedrich
--
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Michael Landenberger
2013-06-10 05:53:25 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Michael Landenberger
Die Klausel findet sich so oder ähnlich in so gut wie jedem DSL-Vertrag,
und zwar ohne weitergehende Erläuterungen. Willst du jetzt allen Ernstes
behaupten, die Abermillionen DSL-Anschlussinhaber mit einem solchen
Vertrag, deren Anschlüsse nicht nur durch sie selbst, sondern auch durch
andere in ihrem Haushalt lebende Personen genutzt werden, seien
vertragsbrüchig?
Ja sicher verletzen die den Vertrag, wenn diese Klauseln da drinstehen.
Dann wird so gut wie jeder DSL-Anschluss, der sich in einem Haushalt mit
mehreren Bewohnern befindet, vertragswidrig genutzt. Wie ich schon schrieb,
findet man die (sinngemäße) Formulierung "der Zugang darf nicht durch Dritte
genutzt werden" in so gut wie jedem DSL-Vertrag, sogar - da müssen Rupert und
du ganz stark sein - in Verträgen von Providern, die ihren Kunden einen Router
zur Verfügung stellen.
Post by Diedrich Ehlerding
Dass die Provider das für Familienangehörige nicht (mehr) zu verhinern
versuchen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Die Mehrplatznutzung wird durch viele Provider sogar aktiv unterstützt.
Post by Diedrich Ehlerding
Damals aber~ 2000-202, als diese Diskussionen aufkamen,
Mir ist bekannt, dass es damals [tm] Verträge gab, in denen eine
Mehrplatznutzung ausgeschlossen war. In diesem Thread ist aber die Rede von
heute.

Gruß

Michael
Diedrich Ehlerding
2013-06-10 16:15:12 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Diedrich Ehlerding
Damals aber~ 2000-202, als diese Diskussionen aufkamen,
Mir ist bekannt, dass es damals [tm] Verträge gab, in denen eine
Mehrplatznutzung ausgeschlossen war. In diesem Thread ist aber die Rede
von heute.
Dass heute jedenfalls bei magen..T..a die Routerverwendung kein Thema mehr
ist, hat nie einer bestritten. Es ging aber, JFTR, jedenfalls zu dem
Zeitpunkt, als ich mich in die Diskussuion eingeklinkt hatte, nicht um
heute sondern um deine Behauptung aus <***@mid.uni-berlin.de>
vom 9. Juni 2013 16:30:30

| es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen der
^^^
| Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist

Dieser Behauptung "es gab ..." wollte ich widersprechen und widerspreche
ich auch weiterhin. Gut dass du es jetzt einsiehst.

Diedrich
--
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Michael Landenberger
2013-06-12 07:48:24 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Michael Landenberger
Post by Diedrich Ehlerding
Damals aber~ 2000-202, als diese Diskussionen aufkamen,
Mir ist bekannt, dass es damals [tm] Verträge gab, in denen eine
Mehrplatznutzung ausgeschlossen war. In diesem Thread ist aber die Rede
von heute.
Dieser Behauptung "es gab ..." wollte ich widersprechen und widerspreche
ich auch weiterhin. Gut dass du es jetzt einsiehst.
Das Verbot einer Mehrplatznutzung (welches es tatsächlich mal gab und was ich
nie abgestritten habe) ist nicht gleichbedeutend mit dem Verbot der Nutzung
durch mehrere Personen (welches es AFAIK nie gab). Selbst wenn an einen Zugang
nur ein Rechner angeschlossen werden darf, so darf dieser immer noch von
mehreren Personen genutzt werden. Kein mir bekannter DSL-Vertrag verbietet
das.

Gruß

Michael
Diedrich Ehlerding
2013-06-12 15:58:52 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Diedrich Ehlerding
Dieser Behauptung "es gab ..." wollte ich widersprechen und
widerspreche ich auch weiterhin. Gut dass du es jetzt einsiehst.
Das Verbot einer Mehrplatznutzung (welches es tatsächlich mal gab und
was ich nie abgestritten habe) ist nicht gleichbedeutend mit dem Verbot
der Nutzung durch mehrere Personen (welches es AFAIK nie gab).
Doch, genau das - die Nutzung durch andere *Personen* - verbot die nun
sattsam zitierte Klausel von "Dritten die Zugangsdaten oder Leistungen
zugänglich machen". Dritte sind nunmal *Personen*, nicht Rechner. Die
Mehrplatznutzung durch mehrere PCs hinter einem Router - etwa ein PC für
Mail, ein zweiter für irgendwelche Downloads, ein dritter, um die eigene
Meinung im eigenen Webdesign zB per dyndns in die Welt zu pusten, war
hingegen dem Buchstaben dieser bewussten AGB legal - solange diese drei
PCs eben einer Person gehörten und nur von diese benutzt wurden. Weder ein
Download für andere Leute noch ein Download durch andere Leute noch die
Einrichtung einer Webseite mit Inhalten, die von anderen Leuten stammten,
wäre erlaubt gewesen. (Unerwünscht war der eigene Webserver natürlich
trotzdem; da hatten sie aber eben nicht aufgepasst bei der AGB-
Formulierung.)

Dass das niemand kontrollieren konnte und auch niemand ernsthaft
kontrollieren wollte und auch niemand kontrolliert hat, steht auf einem
anderen Blatt. Gegen die Mitnutzung durch Familienangehörige ist damals
zwar von T gewettert worden ("sollen sich einen eigenen Vertrag kaufen
und per pppoE-Mehrfacheinwahl nutzen"). aber ich habe nie davon gehört,
dass irgendwer da eine Abmahnung bekommen hätte. Und das wäre bestimmt
durch den Blätterwald gerauscht. Es ar wohl im Wesentklichen dafür
gedacht, etwa en doityourself-Providern im Studentenwohnheim im
Bedarfsfall ohne lange Diskussion, ob das nun gewerbsmäßig sei oder nicht,
den Zugang abschalten zu können.

Diedrich
--
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Daniel Weber
2013-06-12 20:12:25 UTC
Permalink
Gegen die Mitnutzung durch Familienangehörige ist damals zwar von T
gewettert worden ("sollen sich einen eigenen Vertrag kaufen und per
pppoE-Mehrfacheinwahl nutzen").
Wo hast Du denn das her? Die PPPoE-Mehrfacheinwahl am DSL war nie
offizielles Feature, sondern nur ein Workaround, weil die BRAS zu Anfang
manchmal das Verbindungsende nicht richtig bemerkt/vermerkt hatten.

In den aktuellen Paketvertragen der T ist die Nutzung mehrerer
gleichzeitiger PPPoE-Verbindungen sogar explizit untersagt und
spätestens mit einem All-IP-Paket ist sogar eine möglichst dauerhafte
Verbindung erwünscht um die darüber stattfindende IP-Telefonie nicht zu
stören.

Ciao,
Daniel
Diedrich Ehlerding
2013-06-13 15:14:45 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Gegen die Mitnutzung durch Familienangehörige ist damals zwar von T
gewettert worden ("sollen sich einen eigenen Vertrag kaufen und per
pppoE-Mehrfacheinwahl nutzen").
Wo hast Du denn das her?
Aus der Erinnerung an die (r.i.p.) damaligen internen Gruppen und das
dortige 42er T-eam.

Diedrich
--
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Daniel Weber
2013-06-13 19:10:39 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Aus der Erinnerung an die (r.i.p.) damaligen internen Gruppen und das
dortige 42er T-eam.
Und genau von dort habe ich auch die Geschichte, dass es nie offiziell
sondern nur besagter Workaround war.

Ciao,
Daniel
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-14 07:14:31 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Daniel Weber
Gegen die Mitnutzung durch Familienangehörige ist damals zwar von T
gewettert worden ("sollen sich einen eigenen Vertrag kaufen und per
pppoE-Mehrfacheinwahl nutzen").
Wo hast Du denn das her?
Aus der Erinnerung an die (r.i.p.) damaligen internen Gruppen und das
dortige 42er T-eam.
Mhh. Ich habe gerade mal im T-Purpur gewühlt. Nirgendwo eine
solche Aussage vom T-eam zu finden. Hast Du mal was Genaueres?

CU!
Ulrich
Diedrich Ehlerding
2013-06-14 14:00:46 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Mhh. Ich habe gerade mal im T-Purpur gewühlt. Nirgendwo eine
solche Aussage vom T-eam zu finden. Hast Du mal was Genaueres?
Nein, leider nicht. Wie gesagt: Erinnerung; ich archiviere keine
Purpurdaten.

Diedrich
--
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Ulrich F. Heidenreich
2013-06-14 14:31:50 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Ulrich F. Heidenreich
Mhh. Ich habe gerade mal im T-Purpur gewühlt. Nirgendwo eine
solche Aussage vom T-eam zu finden. Hast Du mal was Genaueres?
Nein, leider nicht. Wie gesagt: Erinnerung; ich archiviere keine
Purpurdaten.
Ich aber: Da war nix!

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 11 Tagen ist Weihnachten.
N3WRN ITOG3 EPDD1 QMXRF 6ZJ98 W9WTP 8OX09 NTUA6 GTM9V
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-13 06:39:15 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Doch, genau das - die Nutzung durch andere *Personen* - verbot die nun
sattsam zitierte Klausel von "Dritten die Zugangsdaten oder Leistungen
zugänglich machen". Dritte sind nunmal *Personen*, nicht Rechner. Die
Mehrplatznutzung durch mehrere PCs hinter einem Router - etwa ein PC für
Mail, ein zweiter für irgendwelche Downloads, ein dritter, um die eigene
Meinung im eigenen Webdesign zB per dyndns in die Welt zu pusten, war
hingegen dem Buchstaben dieser bewussten AGB legal - solange diese drei
PCs eben einer Person gehörten und nur von diese benutzt wurden.
Und irgenwie meine ich mich dunkel daran zu erinnern, daß dies auch
damals bei QDSL-Home der Fall war. Zunächst hieß es "Nicht mehr als
ein Computer"; wohl mit Aufkommen von Routern wurden die Bedingungen
dann auf "Nicht mehr als eine Person" geändert.

Leider finde ich dazu nichts mehr, sodaß mir Michael immer noch nicht
glauben wird :-)

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 12 Tagen ist Weihnachten.
J9AHM F7ONH 0CTNA WUJ04 9XQXB M72Z4 SPLPX XTBPU 0REIR
Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
Michael Unger
2013-06-09 16:20:59 UTC
Permalink
[...]
[...] Florian Weimer zitiert weiter
| 8.2 Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf den
| Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche
| Vereinbarung mit der T-Online AG Dritten zur Nutzung zur Verfügung
| zu stellen.
Sind Familienangehörige im selben Haushalt "Dritte" (im Sinne des Gesetzes)?

Dass es nicht zulässig ist, wenn sich jemand einen VDSL-Anschluu mit
Flatrate zulegt und diesen dann mittels Switch (hinter dem Router) den
übrigen 49 Parteien im Haus zur Verfügung stellt, ist natürlich ein
anderes Thema.

Michael
--
Real names enhance the probability of getting real answers.
My e-mail account at DECUS Munich is no longer valid.
Diedrich Ehlerding
2013-06-09 17:38:17 UTC
Permalink
Post by Michael Unger
Post by Diedrich Ehlerding
| 8.2 Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf den
|Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche
|Vereinbarung mit der T-Online AG Dritten zur Nutzung zur Verfügung
|zu stellen.
Sind Familienangehörige im selben Haushalt "Dritte" (im Sinne des Gesetzes)?
Vertragspartner ist nicht die Familie, sondern eine Person aus dieser
Familie (es sei denn, du hättest auch beim Telefonanschluss deine Frau mit
unterschreiben lassen; das wollte die T seinerzeit gerne haben, wenn man
eigentlich nur einen zusätzlichen Telefonbucheintrag haben wollte - da
hätte sie dann Pech gehabt, da sind dann auch beide Vertragspratner für
DSL). Ja, streng genommen sind auch Familienangehörige im juristischen
Sinne "Dritte".

Diedrich
--
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Michael Unger
2013-06-09 18:29:29 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Vertragspartner ist nicht die Familie, sondern eine Person aus dieser
Familie [...]
Dann dürften Familienangehörige auch nicht den Telefonanschluss nutzen,
der _nur_ auf mich eingetragen wäre?? Und andere Personen aus der
Nachbarschaft dürften nicht von meinem Anschluss aus den
Schlüssel-/Rettungs-/Entstör-/...dienst rufen, wenn deren eigenes
Telefon nicht (mehr) funktioniert?
Post by Diedrich Ehlerding
[...] Ja, streng genommen sind auch Familienangehörige im juristischen
Sinne "Dritte".
Ich sehe wieder einmal meine vorgefasste Meinung bestätigt, dass
Juristen in einer anderen Welt leben.

Michael
--
Real names enhance the probability of getting real answers.
My e-mail account at DECUS Munich is no longer valid.
Helmut Springer
2013-06-09 20:49:52 UTC
Permalink
Post by Michael Unger
Dann dürften Familienangehörige auch nicht den Telefonanschluss
nutzen, der _nur_ auf mich eingetragen wäre??
Die Antwort auf diese Frage wirst Du in Deinem entsprechenden
Vertrag inklusive AGB und Nutzungsbedingungen finden, nicht hier.
Post by Michael Unger
Ich sehe wieder einmal meine vorgefasste Meinung bestätigt, dass
Juristen in einer anderen Welt leben.
Informationen statt Meinung ist natuerlich uU stoerend.
--
Best regards
helmut springer panta rhei
Diedrich Ehlerding
2013-06-10 16:24:35 UTC
Permalink
Post by Michael Unger
Dann dürften Familienangehörige auch nicht den Telefonanschluss nutzen,
der _nur_ auf mich eingetragen wäre??
Wenn das in deinem Telefonvertrag so steht, dann ist das so, ja. Bei
Telefonie sind allerdings Flatrateverträge deutlich jüngeren Datums als
bei DSL; insofern war es den Telefonfirmen früher gar nicht so unlieb,
dass der Nachbar oder die Tochter längere Gespräche führte. Inzwischen ist
beim Sprachtelefon anscheinend weder die Bandbreite noch die Entfernung
ein wirklicher Kostenfaktor mehr, sondern eher der Anschluss, also die
letzte Meile. Im Gegensatz dazu ist der Bandbreitenbedarf bei IP-Zugängen
wohl immer noch ein Thema, wie wir an dem Versuch der T sieht, zu
Volumenverträgen zurückzukommen.
Post by Michael Unger
Post by Diedrich Ehlerding
[...] Ja, streng genommen sind auch Familienangehörige im juristischen
Sinne "Dritte".
Ich sehe wieder einmal meine vorgefasste Meinung bestätigt, dass
Juristen in einer anderen Welt leben.
Ich sehe mal wieder meine vorgefasste Meinung bestätigt, dass Ottilie
Normalverbraucherin und Otto Normalverbraucher nicht in der Lage und/oder
unwillig sind, einfachste Sachverhalte zu verstehen, wenn sie ihnen nicht
in den Kram passen.

Diedrich
--
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fingerprint = 2C 49 FF B2 C4 66 2D 93 6F A1 FF 10 16 59 96 F3
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Michael Unger
2013-06-10 20:01:13 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
[...]
Post by Michael Unger
Post by Diedrich Ehlerding
[...] Ja, streng genommen sind auch Familienangehörige im juristischen
Sinne "Dritte".
Ich sehe wieder einmal meine vorgefasste Meinung bestätigt, dass
Juristen in einer anderen Welt leben.
Ich sehe mal wieder meine vorgefasste Meinung bestätigt, dass Ottilie
Normalverbraucherin und Otto Normalverbraucher nicht in der Lage und/oder
unwillig sind, einfachste Sachverhalte zu verstehen, wenn sie ihnen nicht
in den Kram passen.
Ich möchte ja nicht ausschließen, dass Du mich da missverstanden hast.
Ich fühle mich durchaus in der Lage, derartige Sachverhalte korrekt zu
verstehen, bin allerdings der Ansicht, dass die Zugrundelegung mancher
Bedingungen mit der Lebenswirklichkeit eine eher geringe Schnittmenge hat.

Michael
--
Real names enhance the probability of getting real answers.
My e-mail account at DECUS Munich is no longer valid.
Jörg Tewes
2013-06-10 22:45:00 UTC
Permalink
Diedrich Ehlerding schrub
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Michael Unger
Post by Diedrich Ehlerding
| 8.2 Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf den
|Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche
|Vereinbarung mit der T-Online AG Dritten zur Nutzung zur Verfügung
|zu stellen.
Sind Familienangehörige im selben Haushalt "Dritte" (im Sinne des Gesetzes)?
Vertragspartner ist nicht die Familie, sondern eine Person aus dieser
Familie (es sei denn, du hättest auch beim Telefonanschluss deine
Frau mit unterschreiben lassen; das wollte die T seinerzeit gerne
haben, wenn man eigentlich nur einen zusätzlichen Telefonbucheintrag
haben wollte - da hätte sie dann Pech gehabt, da sind dann auch beide
Vertragspratner für DSL). Ja, streng genommen sind auch
Familienangehörige im juristischen Sinne "Dritte".
Dann bescheißt du gerade die Telekom indem du deine Frau über deinen
Anschluß surfen läßt? Die Nutzung durch Dritte ist aktuell immer noch
verboten. Oder du bist nicht bei der Telekom

http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/41212.pdf

5 Nutzung durch Dritte
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten
zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen...


Bye Jörg
--
Letzte Woche hatte er noch Erektionsstörungen.
Daniel Weber
2013-06-11 06:37:21 UTC
Permalink
Post by Jörg Tewes
Dann bescheißt du gerade die Telekom indem du deine Frau über deinen
Anschluß surfen läßt? Die Nutzung durch Dritte ist aktuell immer noch
verboten. Oder du bist nicht bei der Telekom
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/41212.pdf
5 Nutzung durch Dritte
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten
zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen...
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Wenn Frau und Kinder ebenfalls über den Anschluß surfen, dann nutzen sie
die Leistungen nicht "zum alleinigen Gebrauch", somit sind die
Vertragsbedingungen nicht verletzt.

Ciao,
Daniel
Jörg Tewes
2013-06-11 10:19:53 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Post by Jörg Tewes
Dann bescheißt du gerade die Telekom indem du deine Frau über deinen
Anschluß surfen läßt? Die Nutzung durch Dritte ist aktuell immer noch
verboten. Oder du bist nicht bei der Telekom
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/41212.pdf
5 Nutzung durch Dritte
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten
zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen...
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Wenn Frau und Kinder ebenfalls über den Anschluß surfen, dann nutzen sie
die Leistungen nicht "zum alleinigen Gebrauch",
Sondern?
Daniel Weber
2013-06-11 10:58:54 UTC
Permalink
Post by Jörg Tewes
Post by Daniel Weber
Wenn Frau und Kinder ebenfalls über den Anschluß surfen, dann nutzen sie
die Leistungen nicht "zum alleinigen Gebrauch",
Sondern?
Such Dir aus, wie Du es nennen willst, vielleicht "zum gemeinsamen
Gebrauch". Solange der Anschlußinhaber den Anschluß aber ebenfalls nutzt
sind die Anderen keine alleinigen Nutzer und somit vom Vertragstext
abgesegnet.

Ciao,
Daniel
Jörg Tewes
2013-06-11 21:40:37 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Post by Jörg Tewes
Post by Daniel Weber
Wenn Frau und Kinder ebenfalls über den Anschluß surfen, dann nutzen sie
die Leistungen nicht "zum alleinigen Gebrauch",
Sondern?
Such Dir aus, wie Du es nennen willst, vielleicht "zum gemeinsamen
Gebrauch". Solange der Anschlußinhaber den Anschluß aber ebenfalls nutzt
sind die Anderen keine alleinigen Nutzer und somit vom Vertragstext
abgesegnet.
Ich bin ja deiner Meinung, aber jemand anderes war anderer Meinung.
Nach deren Meinung sind auch Familienmitglieder "Dritte". Und ich
denke, nur sehr wenige derer, die einen Anschluß haben, nutzen ihn
nicht aber lassen ihn von Familienmitgliedern nutzen.
Daniel Weber
2013-06-12 07:20:05 UTC
Permalink
Post by Jörg Tewes
Ich bin ja deiner Meinung, aber jemand anderes war anderer Meinung.
Nach deren Meinung sind auch Familienmitglieder "Dritte".
Macht ja auch garnichts, solange diese Dritten den Anschluß nicht
alleinig (oder gegen Entgelt) nutzen, liegt kein AGB/LB-Verstoß vor.
Post by Jörg Tewes
Und ich denke, nur sehr wenige derer, die einen Anschluß haben,
nutzen ihn nicht aber lassen ihn von Familienmitgliedern nutzen.
Jepp. Insbesondere bei Familien dürfte also garkein Problem bestehen.

Ich schätze, dass diese Klausel eher durch sowas hier ausgelöst wurde:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ToTango-verkauft-kaschierte-T-Online-Flatrate-61344.html

Ciao,
Daniel
Diedrich Ehlerding
2013-06-12 16:01:37 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Macht ja auch garnichts, solange diese Dritten den Anschluß nicht
alleinig (oder gegen Entgelt) nutzen, liegt kein AGB/LB-Verstoß vor.
Nach den aktuellen AGB nicht mehr; nach den damaligen schon. Nur ich dufte
schion immer meiner Frau den Zugang ermöglichen (mein Vertrag läuft aus
historischen Gründen auf meinen Namen *und* den meiner Frau, wir stehen
beide auf der Rechnung, wir sind also beide Vertragspartner und keine
"Dritte".)

Diedrich
--
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Daniel Weber
2013-06-12 20:27:16 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Daniel Weber
Macht ja auch garnichts, solange diese Dritten den Anschluß nicht
alleinig (oder gegen Entgelt) nutzen, liegt kein AGB/LB-Verstoß vor.
Nach den aktuellen AGB nicht mehr; nach den damaligen schon.
So? In der meiner Fassung von 2003 steht "...nicht zur ständigen
Alleinbenutzung..." drin. Das war genau genommen sogar noch weicher als
das aktuelle "...nicht zum alleinigen Gebrauch...".

Ciao,
Daniel
Oliver Schwickert
2013-06-12 20:57:25 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Daniel Weber
Macht ja auch garnichts, solange diese Dritten den Anschluß nicht
alleinig (oder gegen Entgelt) nutzen, liegt kein AGB/LB-Verstoß vor.
Nach den aktuellen AGB nicht mehr; nach den damaligen schon.
So? In der meiner Fassung von 2003 steht "...nicht zur ständigen
Alleinbenutzung..." drin. Das war genau genommen sogar noch weicher als
das aktuelle "...nicht zum alleinigen Gebrauch...".
Ach, Mädels, die Geschichte mit der Nutzung des Internetzugangs durch
eine Person war - ebenso wie das mit den "Mitbenutzern" - ein Relikt aus
Vor-DSL-Zeiten.
Diedrich Ehlerding
2013-06-13 15:20:22 UTC
Permalink
Post by Daniel Weber
Post by Diedrich Ehlerding
Nach den aktuellen AGB nicht mehr; nach den damaligen schon.
So? In der meiner Fassung von 2003 steht "...nicht zur ständigen
Alleinbenutzung..." drin.
Ich bezweifle ja nicht, dass es heute und meinetwegen auch schon seit 10
Jahren nicht mehr so hart drinsteht. Aber (das hatte Michael L. ja
apodiktisch abgestritten, und nur dem widerspreche ich) in der von mit
in <***@diedrich.ehlerding.dialin.t-online.de> als aus der
Kristallgugel entnommen zitierten Fassung war die Weitergabe von
Zugangsdaten oder Leistungen (also auch des IP-Zugangs) an Dritte eben so
global verboten. Es *gab* also solche DSL-Verträge.

Diedrich
--
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Michael Landenberger
2013-06-13 07:04:30 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Nur ich dufte
schion immer meiner Frau den Zugang ermöglichen (mein Vertrag läuft aus
historischen Gründen auf meinen Namen *und* den meiner Frau, wir stehen
beide auf der Rechnung, wir sind also beide Vertragspartner und keine
"Dritte".)
Bis auf die Vertragspartner dürfte sich euer Vertrag aber nicht von denen
unterscheiden, die die Telekom mit Einzelpersonen abgeschlossen hat. Wenn ja,
beweist das, dass es zumindest bei der Telekom nie ein Verbot der
Mehrpersonen-Nutzung gegeben hat. Es mussten nur alle Nutzer Vertragspartner
werden, und gut war. Gäbe es tatsächlich ein Verbot der Mehrpersonen-Nutzung,
hätte die Telekom dafür gesorgt, dass nur eine Person Vertragspartner werden
kann.

Gruß

Michael
Diedrich Ehlerding
2013-06-13 15:25:12 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Bis auf die Vertragspartner dürfte sich euer Vertrag aber nicht von
denen unterscheiden, die die Telekom mit Einzelpersonen abgeschlossen
hat. Wenn ja, beweist das, dass es zumindest bei der Telekom nie ein
Verbot der Mehrpersonen-Nutzung gegeben hat.
Nee. Das beweist, dass die T bei mir nicht aufgepasst hat, bzw. dass die
eine Hand bei T nicht wusste, was die andere tut. Die eine Hand wollte
noch weitere Personen in der Haftung für die Telefongebühren haben und
daher einen Vertrag mit zwei Unterschriften, und die andere hat nicht
gemerkt, dass durch sowas ihre AGBs aufgeweicht wurden.

In meinem Fall war es also ausnahmsweise ein Zweipersonenvertrag; bei
allen, die nur einen im Vertrag stehen hatten, waren es definitiv
Einpersonenverträge. Keine rede von "hat nie gegeben", allenfalls von "in
ausnahmefällen gab es auch andere (wenn sie nicht aufgepasst haben)". Auch
ich hätte nicht Dritte mitsurfen lassen dürfen.

Diedrich
--
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Stefan Kanthak
2013-06-14 05:09:18 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Michael Landenberger
Bis auf die Vertragspartner dürfte sich euer Vertrag aber nicht von
denen unterscheiden, die die Telekom mit Einzelpersonen abgeschlossen
hat. Wenn ja, beweist das, dass es zumindest bei der Telekom nie ein
Verbot der Mehrpersonen-Nutzung gegeben hat.
Nee. Das beweist, dass die T bei mir nicht aufgepasst hat, bzw. dass die
eine Hand bei T nicht wusste, was die andere tut. Die eine Hand wollte
noch weitere Personen in der Haftung für die Telefongebühren haben und
daher einen Vertrag mit zwei Unterschriften, und die andere hat nicht
gemerkt, dass durch sowas ihre AGBs aufgeweicht wurden.
In meinem Fall war es also ausnahmsweise ein Zweipersonenvertrag; bei
allen, die nur einen im Vertrag stehen hatten, waren es definitiv
Einpersonenverträge. Keine rede von "hat nie gegeben", allenfalls von "in
ausnahmefällen gab es auch andere (wenn sie nicht aufgepasst haben)". Auch
ich hätte nicht Dritte mitsurfen lassen dürfen.
"tertium datur": auch juristische Personen koennen Vertraege abschliessen.

T-Online hat (im Gegensatz zu anderen Anbietern) die gewerbliche Nutzung
immer explizit erlaubt. Der Inhaber eines Klein/Familienbetriebs kann einen
DSL-Vertrag fuer die Firma abschliessen. Die Firmenangehoerigen sind dann
keine "Dritten".

Stefan
[
--
Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
Diedrich Ehlerding
2013-06-14 07:04:34 UTC
Permalink
Post by Stefan Kanthak
Post by Diedrich Ehlerding
In meinem Fall war es also ausnahmsweise ein Zweipersonenvertrag; bei
allen, die nur einen im Vertrag stehen hatten, waren es definitiv
Einpersonenverträge. Keine rede von "hat nie gegeben", allenfalls von
"in ausnahmefällen gab es auch andere (wenn sie nicht aufgepasst
haben)". Auch ich hätte nicht Dritte mitsurfen lassen dürfen.
"tertium datur": auch juristische Personen koennen Vertraege
abschliessen.
T-Online hat (im Gegensatz zu anderen Anbietern) die gewerbliche Nutzung
immer explizit erlaubt. Der Inhaber eines Klein/Familienbetriebs kann
einen DSL-Vertrag fuer die Firma abschliessen. Die Firmenangehoerigen
sind dann keine "Dritten".
Ja, es gab *auch* Fälle (einige wenige Fälle), in denen ganz bestimmte
Leute keine "Dritte" waren. Ändert aber alles nix daran, dass ca.
geschätzte 99% der damaligen DSL-Flatrate-Verträge bei T
Einpersonenverträge waren - was Michael Landenberger nicht verstehen will.

Diedrich
--
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Michael Landenberger
2013-06-14 08:09:27 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Ja, es gab *auch* Fälle (einige wenige Fälle), in denen ganz bestimmte
Leute keine "Dritte" waren. Ändert aber alles nix daran, dass ca.
geschätzte 99% der damaligen DSL-Flatrate-Verträge bei T
Einpersonenverträge waren - was Michael Landenberger nicht verstehen will.
Was ich auf jeden Fall verstanden habe, ist der Umstand, dass T-Online
offenbar schon damals wenig Leistung für viel Geld bot. Ich hatte daher zwar
T-DSL (seit 2001) aber nie einen T-Online-Internetzugang außer dem
ByCall-Zugang, der bei T-elefonanschlüssen sowieso dabei war und von dem ich
so gut wie keinen Gebrauch machte. Stattdessen hatte ich damals einen AFAIR
nur halb so teuren 1&1-Internetzugang (verglichen mit einem ähnlich
ausgestatteten T-Online-Tarif). Und der 1&1-Zugang war schon damals
ebensowenig auf eine Person beschränkt wie später mein Alice-Internetzugang,
den ich seit 2006 nutze.

Davon abgesehen, kann man nicht nur darüber streiten, was "Dritte" sind,
sondern auch was die Zurverfügungstellung des Zugangs an Dritte ist. Wenn ich
den Internetzugang einrichte und niemand außer mir die Zugangsdaten kennt und
auch niemand ohne meine Zustimmung (!) diesen Zugang nutzen kann, dann bin ich
IMO auch dann der alleinige Nutzer des Zugangs, wenn ich anderen Personen
gestatte, sich ab und zu mal an meinen (!) Computer zu setzen und damit im
Internet zu surfen. Wäre das verboten, könnte man ja auch gleich verbieten,
dass mir Dritte beim Surfen zusehen, denn sie könnten ja dann
unberechtigterweise Nutzen aus dem Zugang ziehen.

Gruß

Michael
Helmut Springer
2013-06-14 08:18:11 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Davon abgesehen, kann man nicht nur darüber streiten, was "Dritte"
sind, sondern auch was die Zurverfügungstellung des Zugangs an
Dritte ist.
Beides ist ziemlich genau definiert.
Post by Michael Landenberger
Wenn ich den Internetzugang einrichte und niemand außer mir die
Zugangsdaten kennt und auch niemand ohne meine Zustimmung (!)
diesen Zugang nutzen kann, dann bin ich IMO auch dann der
alleinige Nutzer des Zugangs, wenn ich anderen Personen gestatte,
sich ab und zu mal an meinen (!) Computer zu setzen und damit im
Internet zu surfen.
Deine Meinung ist in dem Kontext halt relativ irrelevant, es zaehlt
die vertragliche Regelung.
Post by Michael Landenberger
Wäre das verboten, könnte man ja auch gleich verbieten, dass mir
Dritte beim Surfen zusehen,
Nein...
Post by Michael Landenberger
denn sie könnten ja dann unberechtigterweise Nutzen aus dem Zugang
ziehen.
...denn "Nutzer" ist der Handelnde, nicht der irgendwie indirekt
aus der Handlung Nutzen ziehende.
--
Best regards
helmut springer panta rhei
Diedrich Ehlerding
2013-06-14 13:58:51 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Davon abgesehen, kann man nicht nur darüber streiten, was "Dritte" sind,
was gemeint ist, wenn "Dritte" in einem Vertrag erwähnt sind, ist völlig
eindeutig: jeder, der nicht Vertragspartei ist. Da gibt es nichts zu
streiten.
Post by Michael Landenberger
sondern auch was die Zurverfügungstellung des Zugangs an Dritte ist.
Wenn ich den Internetzugang einrichte und niemand außer mir die
Zugangsdaten kennt und auch niemand ohne meine Zustimmung (!) diesen
Zugang nutzen kann, dann bin ich IMO auch dann der alleinige Nutzer des
Zugangs, wenn ich anderen Personen gestatte, sich ab und zu mal an
meinen (!) Computer zu setzen und damit im Internet zu surfen.
Und deshalb stand in der Formulierung, die zur Kenntnis zu nehmen du dich
so beharrlich weigerst wie sonst eigentlich nur ein bestimmter anderer
Usenetter, eben auch, dass du die Leistungen dieses Vertrages Dritten
nicht verfügbar machen durftest - egal ob du ihm die Zugangsdaten gegeben
oder ihn nur in dein WLAN gelassen hast, es war nach diesen alten
Bedingungen unzulässig.

Diedrich
--
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Michael Landenberger
2013-06-14 14:33:23 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Und deshalb stand in der Formulierung, die zur Kenntnis zu nehmen du dich
so beharrlich weigerst wie sonst eigentlich nur ein bestimmter anderer
Usenetter, eben auch, dass du die Leistungen dieses Vertrages Dritten
nicht verfügbar machen durftest
Es stand in der Klausel aber auch, wer Dritte im Sinne des Vertrages sind. Ich
zitiere aus
<https://groups.google.com/forum/?hl=de&fromgroups#!original/de.comm.provider.t-online/CF7m5zUNJ5M/57MmyReD3PQJ>:

"| 8. Nutzung durch Dritte
|
| 8.1 Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, welche
| nicht Nutzer im Sinne von Punkt 1 oder Mitbenutzer gemäß Punkt 5.2
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
| sind.

Solange du mir den genauen Wortlaut von "Punkt 1" dieser AGB nicht nennen
kannst, weigere ich mich weiterhin zu glauben, dass es bei der Telekom Zugänge
gab, die auf die Nutzung durch eine Person beschränkt waren. Auch der im
Thread angesprochene "Familienrouter" ändert daran nichts: dass es Tarife gab,
bei denen die Routernutzung ausgeschlossen war, habe ich ja nie bezweifelt.
Ein Routerverbot hat aber nichts mit einem Ausschluss der abwechselnden
Nutzung eines einzelnen, mit dem Internet verbundenen Computers durch mehrere
Personen zu tun.

Davon abgesehen, ist das Zitat aus dem Jahr 2000. Da dürfte kaum jemand eine
*DSL*-Flatrate gehabt haben. Der gesamte verlinkte Thread bezieht sich also
vermutlich auf Schmalbandtarife. Hier geht es aber um die Drosselung von
DSL-Anschlüssen. Schmalband-Anschlüsse muss man bekanntlich nicht drosseln ;-)

Gruß

Michael
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-14 14:49:24 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Und deshalb stand in der Formulierung, die zur Kenntnis zu nehmen du dich
so beharrlich weigerst wie sonst eigentlich nur ein bestimmter anderer
Usenetter, eben auch, dass du die Leistungen dieses Vertrages Dritten
nicht verfügbar machen durftest - egal ob du ihm die Zugangsdaten gegeben
oder ihn nur in dein WLAN gelassen hast, es war nach diesen alten
Bedingungen unzulässig.
Durfte dieser Dritte per VNC auf den Computer des Vertragsinhabers?

CU!
Ul<g,d&r>ich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 11 Tagen ist Weihnachten.
MRQ08 7ZXJC A86BM XY1TQ VMQA6 MULTD 4Q4AW ORZUK D3VQK
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Diedrich Ehlerding
2013-06-14 18:08:17 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Durfte dieser Dritte per VNC auf den Computer des Vertragsinhabers?
Vom lokalen Netz aus: ja, wenn der Vertragspartner sichergestellt hat,
dass dieser Dritte dann nicht nach außen zugreift. Von außen über einen
auch nach innen NATtenden Router oder (wenns einfach ein DSL-Modem war):
nein. Dem Wortlaut nach wäre auch ein Teamviewer- oder Webex-Zugriff, wenn
es den denn damals schon gegeben hätte, unzulässig gewesen, wobei es
darauf ankommen könnte, wie und wartum solczhe Desktopsharingtools genutzt
werden.

IANAL - es mag durchaus sein, dass im hypothetischen Fall, dass bei dir
irgendwas kaputt war und du dir aus dem netz über VNC oder teamnviewer
oder wie auch immer Hilfe geholt hättsest, und T wäre dir
ddahintergekommen und hätte dir dann ein Verfahren an den Hals gehängt
(ja, das sind bewusst mindestens zwei hypothetische, im Irrealis
formulierte und in der Realität nie beobachtete Voraussetzungen), du gegen
die T gewonnen hättest, weil hier der Dritte ja nicht zum eigenen Nutzen,
sondern zu deinem Nutzen da draufgeschaut hat. Du hast ihm dann keine
Leistungen zur Verfügug gestellt, die er zu eigenem Nutz und Frommen
einsetzt, sondern du hast die Leistung der T verwendet, damit er für dich
was tun kann.

Mir ist nicht bekannt, dass es wegen dieser Klauseln je zu Ärger gekommen
wäre, dass also jemand abgemahnt oder verklagt worden wäre, weil er
Dritten (gar Fammilienangehörigen) diese Leistungen zugänglich gemacht
hat. Das kann daran liegen, dass die Klauseln ausreichend abschreckend
waren; das kann auch daran liegen, dass T in sehr erheblicher Beweisnot
gewesen wäre, wenn sie was hätten unternehmen wollen; es ist auch nicht
auszuschließen, dass sie selber schnell gemerkt haben, wie weltfremd diee
Klauseln waren, die irgendein Jurist da ausbaldowert hatte. Es kann aber
auch sein, dass die, die Ärger bekommen haben (wenn es denn welchen ab)
den schwanz eingekniffen haben.

Diedrich
--
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Ulrich F. Heidenreich
2013-06-15 07:08:56 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Mir ist nicht bekannt, dass es wegen dieser Klauseln je zu Ärger gekommen
wäre, dass also jemand abgemahnt oder verklagt worden wäre, weil er
Dritten (gar Fammilienangehörigen) diese Leistungen zugänglich gemacht
hat. Das kann daran liegen, dass die Klauseln ausreichend abschreckend
waren; das kann auch daran liegen, dass T in sehr erheblicher Beweisnot
gewesen wäre, wenn sie was hätten unternehmen wollen; es ist auch nicht
auszuschließen, dass sie selber schnell gemerkt haben, wie weltfremd diee
Klauseln waren, die irgendein Jurist da ausbaldowert hatte.
Eher tippe ich auf das Schaffen einer Vertragsgrundlage, behufs derer
man Studentenwohnheime und Internetcafés an die Kandarre hätte fahren
können. Heute (ab 2016?) dürfte sich zumindest das Internetcafé von
selbst erledigt haben. #-)

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 10 Tagen ist Weihnachten.
2G0AZ S4S88 0VWWF F4B1J J9OVG N9DZ9 ECYV2 116TN 4W49G
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
Diedrich Ehlerding
2013-06-15 07:58:54 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Eher tippe ich auf das Schaffen einer Vertragsgrundlage, behufs derer
man Studentenwohnheime und Internetcafés an die Kandarre hätte fahren
können.
Ja, so interpreitiere ich das auch.

Diedrich
--
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Rupert Haselbeck
2013-06-15 07:40:01 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Mir ist nicht bekannt, dass es wegen dieser Klauseln je zu Ärger gekommen
wäre, dass also jemand abgemahnt oder verklagt worden wäre, weil er
Dritten (gar Fammilienangehörigen) diese Leistungen zugänglich gemacht
hat. Das kann daran liegen, dass die Klauseln ausreichend abschreckend
waren; das kann auch daran liegen, dass T in sehr erheblicher Beweisnot
gewesen wäre, wenn sie was hätten unternehmen wollen; es ist auch nicht
auszuschließen, dass sie selber schnell gemerkt haben, wie weltfremd diee
Klauseln waren, die irgendein Jurist da ausbaldowert hatte. Es kann aber
auch sein, dass die, die Ärger bekommen haben (wenn es denn welchen ab)
den schwanz eingekniffen haben.
Es kann durchaus auch sein, daß man solchen Leuten schlicht und ergreifend
gekündigt hat (fristlose Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung).

MfG
Rupert
Frank Schletz
2013-06-12 06:05:44 UTC
Permalink
Post by Jörg Tewes
Diedrich Ehlerding schrub
Post by Diedrich Ehlerding
Vertragspartner ist nicht die Familie, sondern eine Person aus dieser
Familie (es sei denn, du hättest auch beim Telefonanschluss deine
Frau mit unterschreiben lassen; das wollte die T seinerzeit gerne
haben, wenn man eigentlich nur einen zusätzlichen Telefonbucheintrag
haben wollte - da hätte sie dann Pech gehabt, da sind dann auch beide
Vertragspratner für DSL). Ja, streng genommen sind auch
Familienangehörige im juristischen Sinne "Dritte".
Dann bescheißt du gerade die Telekom indem du deine Frau über deinen
Anschluß surfen läßt? Die Nutzung durch Dritte ist aktuell immer noch
verboten. Oder du bist nicht bei der Telekom
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/41212.pdf
5 Nutzung durch Dritte
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten
zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen...
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

IANAL, aber sicher?
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-09 14:56:51 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
IANAL: Aber könntest Du sie jetzt nicht bei zum Beispiel einer
Urheberrechtsverletzung an die Kandare kriegen? Was aber, wenn
sie Deinen Zugang gar nicht mitbenutzen dürfen? Dann musst Du
es ja selbst gewesen sein oder gegen Deinen Providervertrag
verstoßen haben.
Nochmal zum Mitmeißeln: es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen der
Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist.
Nochmal zum Mitmeißeln:
Es gab einen solchen. Leider finde ich jetzt nicht mehr die QDSL-AGB.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Eine Drosselung steht einer Heimvernetzung nicht im Wege.
Ein fehlender Router auch nicht. Lange, bevor ich einen Router hatte,
war mein Heim schon vernetzt.
Und es hatten mehrere oder gar alle Rechner in deinem Netz Zugriff aufs
Internet?
Wie denn? Freilich immer nur der eine, auf dem das "QSC Enternet" -
Vergleichbar wohl mit dem 'Schlabbach' - lief. Die anderen sahen mangels
PPOE-Treiber nix vom Internet.
Post by Michael Landenberger
Wenn ja und wenn du das ohne Router bewerkstelligt hast,
¯¯¯
Das == Die Heimvernetzung? Warum sollte ich jene ohne Router nicht
geschafft haben? Und warum sollte jene Heimvernetzung gegen ein
Mehrfacheinwahlverbot verstoßen haben?
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Lokaler Traffic (z.
B. der zwischen Medien-Server und Smart-TV) belastet auch nicht das
ungedrosselte Volumen-Kontingent.
Der muss ja auch nicht über den Router.
Das nicht, aber Router und Switch sind ja meistens in einem Gerät vereint.
Siehe dazu <news:kp2a76.3vsdluv.1!not-for-***@ufh.invalid.de>

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 16 Tagen ist Weihnachten.
7YCAT 0ZREP 3R7LV 94DX8 5F979 9G5YI ZB8OX UXWF0 LKYPP
Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!
Michael Landenberger
2013-06-09 15:35:04 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Nochmal zum Mitmeißeln: es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen der
Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist.
Es gab einen solchen. Leider finde ich jetzt nicht mehr die QDSL-AGB.
Ich glaube, ich weiß, warum du sie nicht findest ;-)

Schon die Mehrplatznutzung hinter einem Router ist für einen Provider recht
schwer festzustellen. Der Nachweis der Nutzung eines einzelnen Computers durch
mehrere Personen dürfte für den Provider ein Ding der Unmöglichkeit sein.
Warum also sollte er eine so unsinnige Klausel in sein Kleingedrucktes
aufnehmen?
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Und es hatten mehrere oder gar alle Rechner in deinem Netz Zugriff aufs
Internet?
Wie denn? Freilich immer nur der eine, auf dem das "QSC Enternet" -
Vergleichbar wohl mit dem 'Schlabbach' - lief. Die anderen sahen mangels
PPOE-Treiber nix vom Internet.
Dann hattest du also 2 NICs in deinem Internet-Rechner?
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Wenn ja und wenn du das ohne Router bewerkstelligt hast,
¯¯¯
Das == Die Heimvernetzung?
Nein, Internetzugang für alle PCs. Dass die Heimvernetzung ohne Router
funktioniert, habe ich nicht angezweifelt.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Warum sollte ich jene ohne Router nicht
geschafft haben? Und warum sollte jene Heimvernetzung gegen ein
Mehrfacheinwahlverbot verstoßen haben?
Ist ja gut ;-) Wenn nur einer deiner PCs Internetzugang hatte, brauchst du
weder einen Router noch kommt es zu Mehrfacheinwahlen. Nur ist es im Gegensatz
zu früher [tm] heutzutage eben oft so, dass mehrere PCs und andere
netzwerkfähige Geräte nicht nur untereinander vernetzt sind, sondern auch
Internetzugang haben. Als ISP wollte ich auf Kunden mit diesen Anforderungen
nicht verzichten. Da verzichte ich dann doch lieber auf ein Mehrplatz-Verbot.

Gruß

Michael
Rupert Haselbeck
2013-06-09 16:40:04 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Ich glaube, ich weiß, warum du sie nicht findest ;-)
Schon die Mehrplatznutzung hinter einem Router ist für einen Provider
recht schwer festzustellen. Der Nachweis der Nutzung eines einzelnen
Computers durch mehrere Personen dürfte für den Provider ein Ding der
Unmöglichkeit sein. Warum also sollte er eine so unsinnige Klausel in sein
Kleingedrucktes aufnehmen?
Du gehst allzu selbstverständlich von der falschen Voraussetzung aus, daß
die Kunden der Provider generell aus Betrügern bestünden. Es mag manche
Mitmenschen ja überraschen, aber die bei weitem meisten Menschen halten sich
auch dann (zumeist) an Gesetze und vertragliche Verpflichtungen, wenn ihnen
nicht dauernd ein Polizist oder sonst ein Aufpasser auf die Finger sieht.
Die Menschheit besteht nur zu einem sehr kleinen Anteil aus Gaunern, welche
jede Gelegenheit nutzen, sich unrechtmäßig zu bereichern

MfG
Rupert
Jörg Tewes
2013-06-10 22:46:00 UTC
Permalink
Rupert Haselbeck schrub
Es mag manche Mitmenschen ja überraschen, aber die bei weitem meisten
Menschen halten sich auch dann (zumeist) an Gesetze und vertragliche
Verpflichtungen, wenn ihnen nicht dauernd ein Polizist oder sonst ein
Aufpasser auf die Finger sieht.
Einige Leute scheinen ja nicht deiner Meinung zu sein.

<http://www.golem.de/news/prism-polizeigewerkschaft-sieht-us-totalueberwachung-als-vorbild-1306-99694.html>
Die Menschheit besteht nur zu einem sehr kleinen Anteil aus Gaunern,
welche jede Gelegenheit nutzen, sich unrechtmäßig zu bereichern
Dann hast du für deine Familie pro Person einen eigenen Zugang zum
Internet? Oder du surfst nur ganz allein über deinen Telekom Zugang?
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-10 07:13:25 UTC
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Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Nochmal zum Mitmeißeln: es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen der
Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist.
Es gab einen solchen. Leider finde ich jetzt nicht mehr die QDSL-AGB.
Ich glaube, ich weiß, warum du sie nicht findest ;-)
Weil ich sie leider nicht abgespeichert habe. Als der Preis von 59€ auf
29€ monatlich fiel, fiel IIRC auch das Routerverbot, wurde aber durch
ein Mehrbenutzerverbot ersetzt.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Und es hatten mehrere oder gar alle Rechner in deinem Netz Zugriff aufs
Internet?
Wie denn? Freilich immer nur der eine, auf dem das "QSC Enternet" -
Vergleichbar wohl mit dem 'Schlabbach' - lief. Die anderen sahen mangels
PPOE-Treiber nix vom Internet.
Dann hattest du also 2 NICs in deinem Internet-Rechner?
Wozu? Da ein lokales Netz ja existierte, existierte auch ein Switch
seit es auf mehr als 2 per Crossover verbundene PCs anwuchs. Weit vor
DSL-Zeiten. In den steckte ich dann das Modem.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Wenn ja und wenn du das ohne Router bewerkstelligt hast,
¯¯¯
Das == Die Heimvernetzung?
Nein, Internetzugang für alle PCs. Dass die Heimvernetzung ohne Router
funktioniert, habe ich nicht angezweifelt.
Es war aber so ziemlich genau Deine Aussage, daß jener auch für den
lokalen Traffic notwendig sei und man ihn deswegen schlecht verbieten
könne.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Warum sollte ich jene ohne Router nicht
geschafft haben? Und warum sollte jene Heimvernetzung gegen ein
Mehrfacheinwahlverbot verstoßen haben?
Ist ja gut ;-) Wenn nur einer deiner PCs Internetzugang hatte, brauchst du
weder einen Router noch kommt es zu Mehrfacheinwahlen. Nur ist es im Gegensatz
zu früher [tm] heutzutage eben oft so, dass mehrere PCs und andere
netzwerkfähige Geräte nicht nur untereinander vernetzt sind, sondern auch
Internetzugang haben.
Deine Aussage bezog nun aber leider mal auf den lokalen Traffic. Der
auch eine Router benötige.
Post by Michael Landenberger
Als ISP wollte ich auf Kunden mit diesen Anforderungen nicht verzichten.
Ich auch nicht. Vorausgesetzt, ich könnte dann auch per Nutzer/per PC
abkassieren.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 15 Tagen ist Weihnachten.
T6TZV OR21C NGCOF AQESK LHDVE IJCEP OO1O9 EY3CE IWA7C
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Michael Landenberger
2013-06-10 08:44:31 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Nochmal zum Mitmeißeln: es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen der
Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist.
Es gab einen solchen. Leider finde ich jetzt nicht mehr die QDSL-AGB.
Ich glaube, ich weiß, warum du sie nicht findest ;-)
Weil ich sie leider nicht abgespeichert habe. Als der Preis von 59€ auf
29€ monatlich fiel, fiel IIRC auch das Routerverbot, wurde aber durch
ein Mehrbenutzerverbot ersetzt.
Ein Routerverbot ist nicht das gleiche wie das Verbot der (abwechselnden)
Benutzung ein und desselben Rechners durch mehrere Personen.

Und das "Mehrbenutzerverbot" interpretiere ich schlicht und ergreifend als ein
Verbot, mehrere Arbeitsplätze an den Internetzugang anzuschließen. Der
Anschluss eines einzigen Arbeitsplatzes war aber ebenso erlaubt wie dessen
abwechselnde Benutzung durch unterschiedliche Personen.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Nein, Internetzugang für alle PCs. Dass die Heimvernetzung ohne Router
funktioniert, habe ich nicht angezweifelt.
Es war aber so ziemlich genau Deine Aussage, daß jener auch für den
lokalen Traffic notwendig sei und man ihn deswegen schlecht verbieten
könne.
Diese Aussage hat auch Kay missverstanden. Ich erläutere sie daher nochmal:
wer mehrere Rechner *ausschließlich* intern vernetzen will, braucht *keinen*
Router. Es reicht ein Switch. Wer aber mehrere Rechner intern vernetzen möchte
*und* mehreren Rechnern Internetzugang verschaffen will, braucht zwingend
einen Router. Letzteres war das Szenario, was ich ursprünglich auch bei dir
vermutete, bis du geschrieben hast, dass nur ein Rechner Internetzugang hatte.
Das wiederum dürfte aber bei Vorhandensein mehrerer Rechner und anderer
netzwerkfähiger Geräte mittlerweile die Ausnahme sein. Schon wegen des
Einspielens der obligatorischen Patches und Updates werden die meisten keinen
Update-Server aufsetzen, sondern stattdessen jeden Rechner seine eigenen
Updates herunterladen lassen. Dafür braucht jeder Rechner Zugriff aufs
Internet.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Als ISP wollte ich auf Kunden mit diesen Anforderungen nicht verzichten.
Ich auch nicht. Vorausgesetzt, ich könnte dann auch per Nutzer/per PC
abkassieren.
Ach, und wenn du nicht per Nutzer/PC abkassieren könntest, würdest du auf
Mehrplatznutzer verzichten? Gut, dass du keinen ISP führst ;-) Hint: Die
Zeiten haben sich geändert. Es gibt mittlerweile Smartphones, Laptops und
Tablets, Smart-TVs und Streaming-Boxen, ja sogar smarte Kühlschränke und
Stromzähler. Dass auch eine Einzelperson mehrere Geräte betreibt und diesen
gleichzeitig (!) Internetzugang verschaffen möchte, dürfte mittlerweile die
Regel und nicht mehr wie früher [tm] die Ausnahme sein. Ein Provider, der auf
diese Benutzergruppe verzichtet, verzichtet somit auf den größten Teil seiner
Kunden.

Gruß

Michael
Helmut Springer
2013-06-10 08:52:28 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Und das "Mehrbenutzerverbot" interpretiere ich schlicht und
ergreifend als ein Verbot, mehrere Arbeitsplätze an den
Internetzugang anzuschließen.
Mit Ausnahme des Familien-Universalbenutzers sind "Benutzer"
allerdings regelmaessig Personen.
--
Best regards
helmut springer panta rhei
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-10 09:15:31 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Nochmal zum Mitmeißeln: es gab und gibt keine DSL-Verträge, bei denen der
Zugang auf Nutzung durch eine *Person* beschränkt ist.
Es gab einen solchen. Leider finde ich jetzt nicht mehr die QDSL-AGB.
Ich glaube, ich weiß, warum du sie nicht findest ;-)
Weil ich sie leider nicht abgespeichert habe. Als der Preis von 59€ auf
29€ monatlich fiel, fiel IIRC auch das Routerverbot, wurde aber durch
ein Mehrbenutzerverbot ersetzt.
Ein Routerverbot ist nicht das gleiche wie das Verbot der (abwechselnden)
Benutzung ein und desselben Rechners durch mehrere Personen.
Was war an "ersetzt" so schwer zu verstehen?
Post by Michael Landenberger
Und das "Mehrbenutzerverbot" interpretiere ich schlicht und ergreifend als ein
Verbot, mehrere Arbeitsplätze an den Internetzugang anzuschließen.
Das war vorher im Routerverbot implementiert/impliziert.
Post by Michael Landenberger
Der
Anschluss eines einzigen Arbeitsplatzes war aber ebenso erlaubt wie dessen
abwechselnde Benutzung durch unterschiedliche Personen.
Ach, Du hattest auch QDSL home? :-)
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Nein, Internetzugang für alle PCs. Dass die Heimvernetzung ohne Router
funktioniert, habe ich nicht angezweifelt.
Es war aber so ziemlich genau Deine Aussage, daß jener auch für den
lokalen Traffic notwendig sei und man ihn deswegen schlecht verbieten
könne.
wer mehrere Rechner *ausschließlich* intern vernetzen will, braucht *keinen*
Router.
Deine Aussage war aber, er würde für den lokalen Traffic benötigt. Und
deswegen wäre es kontraproduktiv, seien Einsatz zu untersagen. Ich tippe
mal drauf, daß weder Kai noch iuch es missverstanden haben, sondern nur
einfach Du Deinen Fehler nicht zugeben willst :-)
Post by Michael Landenberger
Es reicht ein Switch. Wer aber mehrere Rechner intern vernetzen möchte
*und* mehreren Rechnern Internetzugang verschaffen will, braucht zwingend
einen Router.
Gestatten und Berechnen einer Mehrfacheinwahl täte es auch. Die wäre
nämlich bei einem Routerverbot kontrollierbar.
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Als ISP wollte ich auf Kunden mit diesen Anforderungen nicht verzichten.
Ich auch nicht. Vorausgesetzt, ich könnte dann auch per Nutzer/per PC
abkassieren.
Ach, und wenn du nicht per Nutzer/PC abkassieren könntest, würdest du auf
Mehrplatznutzer verzichten?
Ich würde eher für alle Nutzer kassieren, als Dir den Traffic zu
drosseln, den Du - wie Du selbst schildertest - nur dadurch erzielst,
weil Frau und Sohn mit an Deinem Zugang hängen.

CU!
Ulrich
--
Gestern: Onlinezeit (hh:mm): 24:00
Datenvolumen: gesamt 48MB, gesendet/empfangen 11MB/37MB
Aktueller Monat: Onlinezeit (hh:mm): 216:00
Datenvolumen: gesamt 887MB, gesendet/empfangen 163MB/724MB
Michael Landenberger
2013-06-10 09:55:30 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ach, Du hattest auch QDSL home? :-)
Nein, aber ich habe <http://www.q-dsl-home.de/download/pdf/agbhome.pdf> (vom
1.7.2002) und
<http://www.qsc.de/fileadmin/downloads/privatkunden/qdslhome1536.leistungsbeschreibung_3.pdf>
gelesen. In keinem der beiden Dokumente steht etwas davon, dass der Zugang nur
durch eine Person (!) genutzt werden darf. In den AGB Punkt 8.11 wird außerdem
auf die auf <www.q-dsl.de> veröffentlichten Nutzungsbedingungen hingewiesen.
Hier der Link zum Stand dieser Website vom Januar 2002:
<http://web.archive.org/web/20011202074921/http://www.q-dsl.de/>.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Deine Aussage war aber, er würde für den lokalen Traffic benötigt.
Nein, war sie nicht.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Es reicht ein Switch. Wer aber mehrere Rechner intern vernetzen möchte
*und* mehreren Rechnern Internetzugang verschaffen will, braucht zwingend
einen Router.
Gestatten und Berechnen einer Mehrfacheinwahl täte es auch.
Warum sollte ein Provider mehr IPs vergeben als nötig? Und warum sollte der
Kunde eine Mehrfacheinwahl bezahlen wollen, wo er doch mit Einfacheinwahl +
Router dasselbe erreicht?
Post by Ulrich F. Heidenreich
Die wäre
nämlich bei einem Routerverbot kontrollierbar.
Ein Provider, der heute noch glaubt, ein Routerverbot einführen zu können,
macht IMO pleite und hat somit nix mehr zum Kontrollieren.

Wie ich schon schrieb: die meisten Zugänge werden heutzutage mit mehreren
Geräten genutzt, was erlaubt und auch mit Drosselung möglich ist. Die
Drosselung ist also, so sehr sie auch kritisiert wird, längst nicht so
gefährlich wie ein Routerverbot, welches schlagartig einen Großteil der Nutzer
vertragsbrüchig werden ließe. Mehrere Zugänge bezahlen wollen diese Benutzer
aber auch nicht, also werden sie dem Provider, der sie derart gängelt,
schlicht den Rücken kehren.

Gruß

Michael
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-10 10:14:50 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
warum sollte der
Kunde eine Mehrfacheinwahl bezahlen wollen, wo er doch mit Einfacheinwahl +
Router dasselbe erreicht?
Er erreicht eben nicht dassselbe, sondern gerät in die Drosselung.
Wie von Dir beschrieben: Erst Du, Frau und Sohn zusammen machen den
"Monstertraffic" aus, der die Leitung in die "75GB-Sättigung" treiben
würde.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 15 Tagen ist Weihnachten.
3OWCU L0Q83 A910E B0AQL C756O UKGVE 1TB8D APYAS DM9ZU
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Jörg Tewes
2013-06-11 23:52:00 UTC
Permalink
Michael Landenberger schrub
Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Es reicht ein Switch. Wer aber mehrere Rechner intern vernetzen
möchte *und* mehreren Rechnern Internetzugang verschaffen will,
braucht zwingend einen Router.
Gestatten und Berechnen einer Mehrfacheinwahl täte es auch.
Warum sollte ein Provider mehr IPs vergeben als nötig? Und warum
sollte der Kunde eine Mehrfacheinwahl bezahlen wollen, wo er doch mit
Einfacheinwahl + Router dasselbe erreicht?
Bezahlen wollen will der Kunde wohl nicht. Es sei denn in einer WG, wo
man sich nicht soweit traut, das man einen Internetzugang gemeinsam
benutzen wollte.

Der Provider 1&1 hat sowas imho mal gemacht, als die ersten Router auf
den Markt kamen, war da noch voreingestellt, das sich auch PC über
dessen Modem einwählen konnten. Und da hat der Kunde dann den Router
angeschlossen der hat sich per TR-069 oder irgend so einem Zugangspin
eingewählt, aber der Kunde hat vergessen, die Einwahl aus den
Internetoptionen von Windows zu löschen/deaktivieren. Imho gibts da auch
Beiträge aus der c't von.


Bye Jörg
--
A theologian is like a blind man in a dark room searching for a black cat
which isn't there - and finding it!
Stefan Kanthak
2013-06-10 12:15:49 UTC
Permalink
Wer aber mehrere Rechner intern vernetzen möchte *und* mehreren
Rechnern Internetzugang verschaffen will, braucht zwingend einen Router.
Falsch.
Ein DSL-Modem, dahinter ein Switch/Hub, und daran bis zu 10 PPPoE-Clients.
Mit einem PPPoE-passthrough unterstuetzenden Router geht das ebenfalls.

Wenn Dein DSL-Provider mehrere Sessions nicht unterstuetzt: die interne
Vernetzung per TCP/IP ist VOELLIG unabhaengig von einem/mehreren
PPPoE-Zugaengen. Du kannst soviele DSL-Modems betreiben wie Telefon-
Leitungen in Deine Wohnung fuehren. Und an jedes einen PC anschliessen.

Stefan
[
--
Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
Michael Landenberger
2013-06-12 07:42:42 UTC
Permalink
Post by Stefan Kanthak
Wer aber mehrere Rechner intern vernetzen möchte *und* mehreren
Rechnern Internetzugang verschaffen will, braucht zwingend einen Router.
Falsch.
In der Theorie falsch, ja. In der Praxis richtig.
Post by Stefan Kanthak
Ein DSL-Modem, dahinter ein Switch/Hub, und daran bis zu 10 PPPoE-Clients.
Und bis zu 10 Zugangstarife. Hältst du das für praxisnah?
Post by Stefan Kanthak
Mit einem PPPoE-passthrough unterstuetzenden Router geht das ebenfalls.
Außer dem Router braucht man noch ein prall gefülltes Konto und ein
entspanntes Verhältnis zum Geld.
Mein Provider unterstützt max. 2 gleichzeitige Sessions. Ich würde aber sogar
dann nur eine aufbauen, wenn hier nur 2 Geräte Internetzugang bräuchten. Alles
andere wäre Gefrickel.

Die meisten anderen Anbieter unterstützen nur eine Session pro Zugang. An
Telekom-DSL kann man allerdings parallel mehrere Zugänge nutzen. Die muss man
natürlich einzeln bezahlen.
Post by Stefan Kanthak
die interne
Vernetzung per TCP/IP ist VOELLIG unabhaengig von einem/mehreren
PPPoE-Zugaengen. Du kannst soviele DSL-Modems betreiben wie Telefon-
Leitungen in Deine Wohnung fuehren. Und an jedes einen PC anschliessen.
Theoretisch kann ich das, ja. Praktisch mache ich es nicht, weil es Blödsinn
wäre.

Gruß

Michael
Daniel Weber
2013-06-12 07:51:50 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Die meisten anderen Anbieter unterstützen nur eine Session pro Zugang. An
Telekom-DSL kann man allerdings parallel mehrere Zugänge nutzen.
Auch nicht mehr so ohne weiteres. Bei den Entertain-Anschlüssen soll es
nicht funktionieren, ebenso gibt es Gerüchte, dass es an
Nicht-Entertain-Anschlüssen auf der GbE-Plattform nicht geht (ging bei
mir letztes Frühjahr noch). Die AGB/LB der aktuellen Pakete untersagen
allerdings den Aufbau mehrere PPPoE-Sessions, bleiben also nur noch die
"nackten" Anschlüsse übrig.

Ob man sich das ganze wirklich antun will, nur weil man (unberechtigte)
Bedenken hat, dass der Familiengebrauch nicht von den AGB/LB abgedeckt ist?

Ciao,
Daniel
Stefan Kanthak
2013-06-12 13:57:08 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Stefan Kanthak
Wer aber mehrere Rechner intern vernetzen möchte *und* mehreren
Rechnern Internetzugang verschaffen will, braucht zwingend einen Router.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Post by Michael Landenberger
Post by Stefan Kanthak
Falsch.
In der Theorie falsch, ja. In der Praxis richtig.
Post by Stefan Kanthak
Ein DSL-Modem, dahinter ein Switch/Hub, und daran bis zu 10 PPPoE-Clients.
Und bis zu 10 Zugangstarife. Hältst du das für praxisnah?
Ich hab's extra fuer Dich nochmal unterstrichen!
Post by Michael Landenberger
Post by Stefan Kanthak
Mit einem PPPoE-passthrough unterstuetzenden Router geht das ebenfalls.
Außer dem Router braucht man noch ein prall gefülltes Konto und ein
entspanntes Verhältnis zum Geld.
Ich hab's extra fuer Dich nochmal unterstrichen!
Post by Michael Landenberger
Mein Provider unterstützt max. 2 gleichzeitige Sessions. Ich würde aber sogar
dann nur eine aufbauen, wenn hier nur 2 Geräte Internetzugang bräuchten. Alles
andere wäre Gefrickel.
Die meisten anderen Anbieter unterstützen nur eine Session pro Zugang. An
Telekom-DSL kann man allerdings parallel mehrere Zugänge nutzen. Die muss man
natürlich einzeln bezahlen.
Post by Stefan Kanthak
die interne
Vernetzung per TCP/IP ist VOELLIG unabhaengig von einem/mehreren
PPPoE-Zugaengen. Du kannst soviele DSL-Modems betreiben wie Telefon-
Leitungen in Deine Wohnung fuehren. Und an jedes einen PC anschliessen.
Theoretisch kann ich das, ja. Praktisch mache ich es nicht, weil es Blödsinn
wäre.
Wie Deine obige, unterstrichene Aussage!

Stefan
[
--
Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
Kay Gruhl
2013-06-09 11:14:45 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Ich glaube allerdings, dass dieses Szenario auch aus einem ganz anderen Grund
nicht eintreten wird: als es noch Routerverbote gab, war Heimvernetzung ein
recht exotisches Phänomen. Heute ist das alltäglich. Fast jeder besitzt mehr
als ein Gerät mit Netzanschluss. Manchmal müssen die Geräte auch untereinander
kommunizieren, z. B. der Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines
Routers ist also unumgänglich.
Ein Router hat mit der netz-internen Kommunikation nichts zu tun.

Kay
Michael Landenberger
2013-06-09 14:34:54 UTC
Permalink
Post by Kay Gruhl
Ein Router hat mit der netz-internen Kommunikation nichts zu tun.
Die Netze der meisten ONUs dürften so konzipiert und aufgebaut sein, dass
außer der netz-internen auch netz-externe Kommunikation stattfindet, und das
mit mehreren Geräten. Da dürfte der Einsatz eines Routers nicht zu umgehen
sein.

Gruß

Michael
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-09 15:06:32 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Kay Gruhl
Ein Router hat mit der netz-internen Kommunikation nichts zu tun.
Die Netze der meisten ONUs dürften so konzipiert und aufgebaut sein, dass
außer der netz-internen
Übern Switch.
Post by Michael Landenberger
auch netz-externe Kommunikation
Übern Router.
Post by Michael Landenberger
stattfindet, und das mit mehreren Geräten.
Ack.
Post by Michael Landenberger
Da dürfte der Einsatz eines Routers nicht zu umgehen sein.
Gerade ONU dürfte den netzinternen Traffic wohl kaum über einen Router
leiten. Selbst ich mache das nicht, obwohl mir in anderen Gruppen ans
Herz gelegt wurde, auch den netzinternen Traffic zu routen. Weil es
irgendwie Sinn machen soll(t)e, die LAN- und die WLAN-Schnittstellen
der beteiligten Geräte nicht im selben Subnetz zu halten. Was dann
ein Routen erforderte, wenn man die lokalen(!) Netze trenn(t)e.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 16 Tagen ist Weihnachten.
T0NDW 356U7 Y8WIR SYDER YFVJ0 O9HDL S7PRX WIETL MBQBW
Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!
Kay Gruhl
2013-06-09 17:06:15 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Kay Gruhl
Ein Router hat mit der netz-internen Kommunikation nichts zu tun.
Die Netze der meisten ONUs dürften so konzipiert und aufgebaut sein, dass
außer der netz-internen auch netz-externe Kommunikation stattfindet, und das
mit mehreren Geräten. Da dürfte der Einsatz eines Routers nicht zu umgehen
sein.
Das ist jetzt sicherlich Korinthenk*ckerei, aber deine vorherige (in der
Antwort weg gelassene) Feststellung war diese:
"Manchmal müssen die Geräte auch untereinander kommunizieren, z. B. der
Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines Routers ist also
unumgänglich."

Und hier ist mitnichten ein Router notwendig. Erst wenn diese Geräte
jeweils selbst mit Geräten außerhalb ihres Subnetzes kommunizieren sollen,
ist ein Router unabdingbar. Ein einzelner PC schafft das mittels einfachem
DSL-Modem und PPPoE-Einwahl durchaus selbst.

Kay
Michael Landenberger
2013-06-09 17:41:36 UTC
Permalink
Post by Kay Gruhl
Das ist jetzt sicherlich Korinthenk*ckerei, aber deine vorherige (in der
"Manchmal müssen die Geräte auch untereinander kommunizieren, z. B. der
Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines Routers ist also
unumgänglich."
Und hier ist mitnichten ein Router notwendig.
Ein Router ist notwendig, wenn mehrere Geräte einen Internetzugang teilen
sollen. Er ist demzufolge auch notwendig, wenn mehrere Geräte untereinander
kommunizieren *und* einen Internetzugang teilen sollen.

Auf den Router kann man nur dann verzichten, wenn die Geräte *ausschließlich*
untereinander kommunizieren sollen. Bei Vorhandensein von mehreren vernetzten
Geräten dürfte das zumindest im SoHo-Bereich aber nur sehr selten der Fall
sein. In der Regel sollen mehrere (häufig sogar alle) netzwerkfähigen Geräte
auch ins Internet. Also kann man in diesem Bereich auch nur sehr selten auf
einen Router verzichten.

Jetzt klar? ;-)

Gruß

Michael
Kay Gruhl
2013-06-09 17:56:36 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Kay Gruhl
Das ist jetzt sicherlich Korinthenk*ckerei, aber deine vorherige (in der
"Manchmal müssen die Geräte auch untereinander kommunizieren, z. B. der
Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines Routers ist also
unumgänglich."
Und hier ist mitnichten ein Router notwendig.
Ein Router ist notwendig, wenn mehrere Geräte einen Internetzugang teilen
sollen. Er ist demzufolge auch notwendig, wenn mehrere Geräte untereinander
kommunizieren *und* einen Internetzugang teilen sollen.
Ein Router ist nicht "auch", sondern NUR dann notwendig, wenn mehrere
Geräte einen Internetzugang teilen.
Post by Michael Landenberger
Auf den Router kann man nur dann verzichten, wenn die Geräte *ausschließlich*
untereinander kommunizieren sollen. Bei Vorhandensein von mehreren vernetzten
Geräten dürfte das zumindest im SoHo-Bereich aber nur sehr selten der Fall
sein. In der Regel sollen mehrere (häufig sogar alle) netzwerkfähigen Geräte
auch ins Internet. Also kann man in diesem Bereich auch nur sehr selten auf
einen Router verzichten.
Jetzt klar? ;-)
Nichts anderes habe ich geschrieben.

Kay
Diedrich Ehlerding
2013-06-09 18:04:14 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Auf den Router kann man nur dann verzichten, wenn die Geräte
*ausschließlich* untereinander kommunizieren sollen. Bei Vorhandensein
von mehreren vernetzten Geräten dürfte das zumindest im SoHo-Bereich
aber nur sehr selten der Fall sein. In der Regel sollen mehrere (häufig
sogar alle) netzwerkfähigen Geräte auch ins Internet. Also kann man in
diesem Bereich auch nur sehr selten auf einen Router verzichten.
<getrockneteweinbeerenausscheid> Einen gesonderten Router braucht man dann
auch nicht; einer der Rechner kann diese Rolle übernehmen. Habe ich
jahrelang so gemacht (ein PC hatte ein Kabel zum DSL-Modem und trieb
darüber PPPOE, die anderen benutzten diesen PC, auf dem ich das NAT
aktiviert hatte, über WLAN-Dongles als Gateway) </>

Diedrich
--
pgp-Key (RSA) 1024/09B8C0BD
fingerprint = 2C 49 FF B2 C4 66 2D 93 6F A1 FF 10 16 59 96 F3
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Michael Landenberger
2013-06-10 05:55:14 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
<getrockneteweinbeerenausscheid> Einen gesonderten Router braucht man dann
auch nicht; einer der Rechner kann diese Rolle übernehmen.</>
Egal ob gesondert oder als Software auf dem Rechner: einen Router braucht man
in jedem Fall ;-)

Gruß

Michael
Stefan Kanthak
2013-06-10 12:17:48 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Diedrich Ehlerding
<getrockneteweinbeerenausscheid> Einen gesonderten Router braucht man dann
auch nicht; einer der Rechner kann diese Rolle übernehmen.</>
Egal ob gesondert oder als Software auf dem Rechner: einen Router braucht man
in jedem Fall ;-)
Nein!
DSL-Anschluesse unterstuetzen mehrere Sessions.

Stefan
[
--
Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
Michael Landenberger
2013-06-12 07:52:30 UTC
Permalink
Post by Stefan Kanthak
Post by Michael Landenberger
Egal ob gesondert oder als Software auf dem Rechner: einen Router braucht
man in jedem Fall ;-)
Nein!
DSL-Anschluesse unterstuetzen mehrere Sessions.
Die meisten DSL-Provider aber nicht. Abgesehen davon ist es nur in
Ausnahmefällen sinnvoll, mehrere Rechner an einem Anschluss über mehrere
PPPoE-Sessions statt über einen Router ins Netz zu bringen.

Gruß

Michael
Stefan Kanthak
2013-06-12 14:00:11 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Stefan Kanthak
Post by Michael Landenberger
Egal ob gesondert oder als Software auf dem Rechner: einen Router braucht
man in jedem Fall ;-) ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~
Post by Michael Landenberger
Post by Stefan Kanthak
Nein!
DSL-Anschluesse unterstuetzen mehrere Sessions.
Die meisten DSL-Provider aber nicht. Abgesehen davon ist es nur in
Ausnahmefällen sinnvoll, mehrere Rechner an einem Anschluss über mehrere
PPPoE-Sessions statt über einen Router ins Netz zu bringen.
Also ist Deine extra fuer Dich unterstrichene Aussage falsch!

Stefan
[
--
Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-10 08:16:00 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Kay Gruhl
Das ist jetzt sicherlich Korinthenk*ckerei, aber deine vorherige (in der
"Manchmal müssen die Geräte auch untereinander kommunizieren, z. B. der
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Post by Michael Landenberger
Post by Kay Gruhl
Medienserver mit dem Smart-TV.
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Post by Michael Landenberger
Post by Kay Gruhl
Der Einsatz eines Routers ist also unumgänglich."
Dafür ???.
Post by Michael Landenberger
Post by Kay Gruhl
Und hier ist mitnichten ein Router notwendig.
Ein Router ist notwendig, wenn mehrere Geräte einen Internetzugang teilen
sollen.
Vorher schriebst Du genau was Anderes. Ich hab's Dir mal unterstrichen.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 15 Tagen ist Weihnachten.
52D9V LKGBF M3GAH ETCTQ 0CJ42 YZQ9C EKE37 8R7BV XFQ9H
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Michael Landenberger
2013-06-10 08:54:39 UTC
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Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Post by Michael Landenberger
Medienserver mit dem Smart-TV.
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Post by Michael Landenberger
Post by Michael Landenberger
Der Einsatz eines Routers ist also unumgänglich."
Dafür ???.
Um den Medienserver und den Smart-TV ins Internet zu bringen (was der
Regelfall sein dürfte), ist ein Router notwendig. Für die interne
Kommunikation zwischen Server und TV natürlich nicht.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Ein Router ist notwendig, wenn mehrere Geräte einen Internetzugang teilen
sollen.
Vorher schriebst Du genau was Anderes.
Ich zitiere aus <news:***@mid.uni-berlin.de>:

"Die Netze der meisten ONUs dürften so konzipiert und aufgebaut sein, dass
außer der netz-internen auch netz-externe Kommunikation stattfindet, und
^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^^^
das mit mehreren Geräten. Da dürfte der Einsatz eines Routers nicht zu
umgehen sein."

Lesen bildet ;-)

Gruß

Michael
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-10 09:19:46 UTC
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Post by Michael Landenberger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Michael Landenberger
Medienserver mit dem Smart-TV.
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Post by Michael Landenberger
Der Einsatz eines Routers ist also unumgänglich."
Dafür ???.
Um den Medienserver und den Smart-TV ins Internet zu bringen (was der
Regelfall sein dürfte), ist ein Router notwendig. Für die interne
Kommunikation zwischen Server und TV natürlich nicht.
Du hast nicht komplett rezitiert. Also mache ich es mal.
Aus <news:***@mid.uni-berlin.de>:

|Eine Drosselung steht einer Heimvernetzung nicht im Wege. Lokaler Traffic
¯¯¯¯¯¯(!)
|(z.B. der zwischen Medien-Server und Smart-TV) belastet auch nicht das
|ungedrosselte Volumen-Kontingent. Ein Provider mit Drossel-Flat dürfte also
|nicht ganz so tot sein wie einer, der die Routernutzung verbietet ;-)
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯(!)
Post by Michael Landenberger
Lesen bildet ;-)
Auch das des Selbstgeposteten :-)

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 15 Tagen ist Weihnachten.
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Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Ulrich F. Heidenreich
2013-06-09 14:24:05 UTC
Permalink
Post by Kay Gruhl
Post by Michael Landenberger
Ich glaube allerdings, dass dieses Szenario auch aus einem ganz anderen Grund
nicht eintreten wird: als es noch Routerverbote gab, war Heimvernetzung ein
recht exotisches Phänomen. Heute ist das alltäglich. Fast jeder besitzt mehr
als ein Gerät mit Netzanschluss. Manchmal müssen die Geräte auch untereinander
kommunizieren, z. B. der Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines
Routers ist also unumgänglich.
Ein Router hat mit der netz-internen Kommunikation nichts zu tun.
Michael schwebt da wohl eines dieser modernen eierlegenden Wollmilchsäue
vor, die es heutzutage "etwas" schwer machen, keinen Router (kein DSL-
Modem) zu kaufen, obwohl für den angedachten, lokalen Traffic ein Switch
ausreichen täten tüte #-)

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 6 Monaten und 16 Tagen ist Weihnachten.
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Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!
Jörg Tewes
2013-06-10 22:29:00 UTC
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Michael Landenberger schrub
Post by Kay Gruhl
Manchmal müssen die Geräte auch untereinander kommunizieren, z. B. der
Medienserver mit dem Smart-TV. Der Einsatz eines Routers ist also
unumgänglich.
Allerdings nicht für obiges Szenario. Nur wenn eines der Geräte auch ins
Internet muß, ist ein Router vonnöten.


Bye Jörg
--
"Do not try the patience of wizards, for they are subtle and
quick to anger."
(Elric to Vir, "The Geometry of Shadows")
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